Düsseldorf/Kreis Viersen. . Wegen Sozialversicherungsbetrug in großem Stil hat das Sozialgericht Düsseldorf am Donnerstag einen Taxiunternehmen verurteilt. Der Mann hatte seine Angestellten nur als Minijobber der Rentenversicherung gemeldet - und sich noch einiges ausgedacht, um die Behörden zu hintergehen.

Ein Taxiunternehmer aus dem Kreis Viersen muss rund 1,5 Millionen Euro an die Rentenversicherung nachzahlen. Der Unternehmer hatte seine sozialversicherungspflichtigen Angestellten als Minijobber ausgewiesen, Taxameter gefälscht und Löhne unter der Hand bezahlt, wie das Sozialgericht Düsseldorf am Donnerstag mitteilte. Aufgefallen waren die Schwarzzahlungen bei einer Betriebsprüfung des Hauptzollamtes. Der Unternehmer hatte sich mit einem Eilantrag gegen den sofortigen Vollzug der Nachforderung der Rentenversicherung an das Gericht gewandt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: S 27 R 2401/12 ER).

Verfahren zu Sozialversicherungsabgaben beschäftigen das Sozialgericht immer häufiger. Im Jahr 2012 betrafen 25 Prozent der Verfahren dieses Gebiet. "Wir haben dieses Rechtsgebiet personell verstärkt, da an den Entscheidungen oft die wirtschaftliche Existenz der Beschäftigten und ihrer Arbeitgeber hängt", sagte Gerichtspräsident Peter Brückner. Verfahren rund um sogenannte Hartz IV-Leistungen machten 18 Prozent aller Verfahren 2012 aus. (dapd)