Witten. . Jahrelang hatten vier Ingenieure mit fingierten Rechnungen Umsatzsteuern kassiert, ohne Umsatz zu machen. Der Schaden für den Fiskus: zwei Millionen Euro. Das Bochumer Landgericht sprach nun das Urteil: Der Hauptangeklagte, ein Ex-Wittener (67), kommt mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon.

Vier Ingenieure hatten den Fiskus um zwei Millionen Euro hintergangen, nun hat das Bochumer Landgericht das Urteil gefällt: Der Hauptangeklagte, ein Ex-Wittener (67), kommt mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon.

Zwei Komplizen erhielten ebenfalls eine Bewährung. Ein vorbestrafter Dortmunder muss zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Die vier Männer hatten sich mit Elektrofirmen selbstständig gemacht und sich zwischen 2002 und 2008 gegenseitig Scheinrechnungen ausgestellt. In den meisten Fällen gaben die Angeklagten „technische Beratungsleistungen“ an. Doch die hatte es in Wahrheit nie gegeben. Dadurch kassierten die Männer Umsatzsteuer ohne Umsatz.

Schwindel flog bei Prüfung auf

Aufgeflogen waren die Betrüger bei einer Betriebsprüfung der Steuerfahndung. Im August 2008 waren sie festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft musste sich für die Anklage durch Hunderte Seiten Akten kämpfen. Allein die Verlesung der Anklageschrift hatte eine Stunde gedauert. Der Prozess konnte so schnell beendet werden, weil das Quartett von Beginn an ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte.

Teile der Steuerschulden sind mittlerweile zurückgezahlt worden. Ein Mann aus Datteln, der eine Million Euro hinterzogen hatte, hat alles wiedergutgemacht. Er kam am Ende mit 18 Monaten auf Bewährung davon.

Inzwischen leben die Ingenieure in völlig unterschiedlichen finanziellen Verhältnissen. So muss ein 68-Jähriger nach eigenen Angaben mit einer Rente von 350 Euro auskommen, ein anderer lebt von Witwenrente, ein Dritter hat Immobilienschulden in Millionenhöhe.

Ein 62-Jähriger bezifferte sein Vermögen auf stattliche 900.000 Euro. Er hatte seine Firma für 3,4 Millionen Euro verkauft. Übrig blieben 1,8 Millionen. Den Rest bekam löblicherweise das Finanzamt.