Witten. . Nach einem Messerstich im Wittener Stadtpark ist das Opfer (18) außer Lebensgefahr. Ein Tatverdächtiger (14) gibt zu, zugestochen zu haben.

Der 18 Jahre junge Iraker, der in der Nacht zum Samstag Wittener im Stadtpark durch einen Messerstich verletzt worden ist, befindet sich nicht mehr in akuter Lebensgefahr.

„Sein Zustand hat sich weitgehend stabilisiert“, sagte am Montagmorgen der ermittelnde Bochumer Staatsanwalt Michael Nogaj.

Opfer und mutmaßlicher Täter kannten sich

Die Beamten der Mordkommission haben am Wochenende bereits mehrere Zeugen verhört. Dabei gilt: Unmittelbare Tatzeugen gibt es außer dem Opfer und dem Täter nicht. Nach dem Stand der Ermittlungen kannten sich die beiden.

„Sie gehören zum selben Umfeld“, so Nogaj. Beide sind als Flüchtlinge nach Witten gekommen. Der 18-jährige Iraker, geboren in Bagdad, wohnt bei einem älteren Familienangehörigen, offenbar einem Onkel. Der 14-Jährige, geboren in Teheran, lebt als unbegleiteter Minderjähriger in einer Wohngruppe, die vom Wittener Jugendamt betreut wird.

Beliebter Treffpunkt zum Chillen

„Der Wittener Stadtpark ist offenbar ein beliebter Jugendtreff, habe ich gelernt“, beschreibt der Staatsanwaltschaft die Erkenntnisse zum Vorfeld der Tat. „Da treffen sich Jugendliche und Heranwachsende, Männer und Frauen, zum Chillen. Da trinkt man auch Alkohol und nehmen einige auch schon mal illegale Drogen.“

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Ein solches Treffen mit zirka zehn Anwesenden, darunter Ausländer und Deutsche, habe es dort auch in der Nacht vom Freitag zum Samstag gegeben. Auch der 14-Jährige und der 18-Jährige hielten sich dort auf.

Respektlos der Ex-Freundin genähert?

Im Laufe des Abends sei es dann zu „Irritationen“ zwischen den beiden gekommen, so der Staatsanwalt. Deren Auslöser sei möglicherweise – „und das sage ich noch untern allem Vorbehalt“ – die ebenfalls anwesende Ex-Freundin des 14-Jährigen gewesen.

Diesem Mädchen soll sich der 18-Jährige „möglicherweise in einer respektlosen Weise genähert haben“. Der 14-Jährige und der 18-Jährige entfernten sich dann ein Stück von der Gruppe und dem Treffpunkt. Dann hörten die Verbliebenen einen Schrei des Opfers und sahen den 14-Jährigen weglaufen.

Der 18-jährige Schwerverletzte kam noch auf den eigenen Beinen zum Treffpunkt zurück. Er blutete. Er hatte einen Messerstich in die Brust bekommen. Die Klinge war unterhalb des rechten Schlüsselbeins eingedrungen und hatte auch die Lunge verletzt. Deshalb hatte ein Rechtsmediziner zuerst Lebensgefahr diagnostiziert. Eine weitere Verletzung unterhalb des Rippenbogens stufte als er als nur oberflächlich ein.

Tatmesser noch nicht aufgefunden

Den 14-jährigen Tatverdächtigen konnte die herbeigerufene Polizei schnell dingfest machen. Er war nach Hause gelaufen, zu seiner Wohngruppe. Dort trafen ihn die Beamten an und nahmen ihn vorläufig fest. Der 14-Jährige habe zugegeben, dass er zugestochen habe, so der Staatsanwalt zum Stand der Ermittlungen.

Allerdings will er sich nur zur Wehr gesetzt haben, denn der 18-Jährige habe ihn angegriffen. Ein Messer will der 14-Jährige gar nicht dabeigehabt haben. „Er sagt, dass er das Messer dem anderen aus der Hosentaschen gezogen habe“, so Staatsanwalt Nogaj. Gefunden wurde die Tatwaffe bisher nicht.

>>> INFO: Voraussetzungen für U-Haft

  • Der 14-jährige Wittener sitzt in Untersuchungshaft. Ihm wird versuchter Totschlag vorgeworfen.
  • Ein Haftrichter kann gegen einen Verdächtigen einen Untersuchungshaftbefehl erlassen, wenn Haftgründe vorliegen. Als solche gelten Flucht, Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr. (Strafgesetzbuch § 112,2)
  • Bei besonders schweren Taten müssen solche Haftgründe nicht vorliegen. Das gilt insbesondere bei Verbrechen gegen Leib und Leben wie Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, besonders schwere Brandstiftung und Brandstiftung mit Todesfolge. (StGB § 112,3)