Witten. . Die Mutter flüchtete mehrmals ins Frauenhaus, auch die Kinder standen offenbar unter Druck. Am Ende lag der Vater eines Tages blutend am Boden.

Der Prozess um die Messerstecherei auf der Schlachthofstraße vom April 2017 ging am Mittwoch mit Zeugenvernehmungen weiter. Angeklagt ist ein 19-jähriger Wittener, der seinen Vater mit einem Messerstich in den Bauch lebensgefährlich verletzt hatte. Der schwer verletzte Mann überlebte die Tat nach einer Notoperation.

„Der Angeklagte wirkte damals geschockt“, sagte eine 35jährige Polizeibeamtin aus. Das Gericht verlas auch den Eindruck der seinerzeitigen Vernehmungsbeamtin. Sie notierte, der Beschuldigte verfiele in Trauer und habe geweint. Er habe das Messer eigentlich nur zum Schutz dabei gehabt. Das Geschehene tue ihm leid, aber sein Vater habe sich verändert und habe die Kinder schikaniert.

Vater kein unbeschriebenes Blatt

Außerdem hörten die Richter am Mittwoch einen 30jährigen Bewährungshelfer an, der den bei der Messerattacke verletzten Vater betreut. Vorbestraft sei das Opfer wegen räuberischer Erpressung und schweren Bandendiebstahls. Auch Kokain sei früher ein Thema gewesen.

Er berichtete von zwei Auseinandersetzungen zwischen dem Mann und seinen Kindern. Etwa einen Monat vor der Tat habe der Vater seinen Sohn geohrfeigt, weil dieser seine Ausbildung als Autolackierer abgebrochen habe und 600 Euro vom Familienkonto verschwunden seien. „Von Faustschlägen und Schlägen mit einem Gürtel weiß ich nichts“, bekundete der Zeuge.

Der Vater des Angeklagten habe ihm Gespräch mit ihm gesagt, sein Sohn habe das Messer zufällig dabei gehabt. Das Verhältnis zwischen den Familienangehörigen sei wieder in Ordnung und es gebe keine Probleme mehr. Der Mann habe auch gesagt, er habe ein lautes Temperament. Im August 2017 sei ihm von einem erneuten Streit zwischen dem Vater und der ältesten Tochter berichtet worden. Der Mann soll sie geschubst haben und das Jugendamt wurde eingeschaltet.

Kinder wollten aus Wohnung ausziehen

Eine 33 Jahre alte Sozialarbeiterin berichtete, die Mutter des Angeklagten sei mehrfach ins Frauenhaus geflüchtet. Die Kinder wollten eigentlich aus der gemeinsam mit dem Vater bewohnten Wohnung ausziehen. Nach dessen Rückkehr aus dem Krankenhaus war es damit allerdings vorbei. Sie habe den Eindruck gehabt, die Kinder ständen unter Druck. Der Prozess gegen den vor der Jugend-Strafkammer des Landgerichts Bochum angeklagten 19-Jährigen, der sich auf freiem Fuß befindet, wird im Januar 2018 fortgesetzt.