Witten. . Ein Familiendrama in der Schlachthofstraße endete nun mit einem Freispruch für den Sohn. Er hatte den Vater verletzt, aber aus Notwehr gehandelt.
Er wollte seine Schwester beschützen, dabei will er unbeabsichtigt zugestochen haben. Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Bochums glaubte dem 20-Jährigen und sprach ihn frei.
Zu der Auseinandersetzung war es vor zehn Monaten auf der Schlachthofstraße vor der Wohnung der Betroffenen gekommen. Der 19-Jährige hatte seinen Vater mit einem Messerstich in den Bauch lebensgefährlich verletzt. Die Klinge durchstieß die Magenwand des Opfers, der Mann drohte zu verbluten. Er hatte seiner Tochter vorher mehrmals ins Gesicht geschlagen. Das hatte den Sohn in Rage gebracht. Vor Gericht musste er sich in den letzten Wochen wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Vater schlug Tochter mit der Faust
Der als Heranwachsender angeklagte junge Mann hatte eine seiner drei Schwestern schützen wollen, die vom Vater mit Faustschlägen traktiert wurde. Er gab an, er habe seinen Vater von hinten umfasst. Dabei sei der Stich mit einem mitgeführten Küchenmesser unbeabsichtigt erfolgt. Der Angeklagte erklärte, er habe das Messer eigentlich nur zum Schutz dabei gehabt. Ihm tue das, was geschehen ist, leid.
Die Richter der Jugendstrafkammer kamen zu dem Schluss, dass er sich in einer Notwehrlage befand und in einem psychischen Ausnahmezustand die Grenzen der Notwehr überschritten hat. Das wird laut Strafgesetzbuch aber nicht bestraft.