Paris. Die Touristin aus den Golfstaaten wollte sich einen schönen Abend in der Oper in Paris machen. Doch einige Chorsänger fühlten sich von ihrer traditionellen Verhüllung provoziert. Ihr Protest sorgte dafür, dass die Frau nach dem zweiten Akt des Hauses verwiesen wurde.

Erste Reihe, Mitte, direkt hinter dem Dirigenten. Die Dame, die in der Pariser Opéra Bastille einer Aufführung von Verdis Musikdrama „La Traviata“ beiwohnte, hatte sich ihren Platz einiges kosten lassen. Doch zur eleganten Abendkleidung trug die wohlhabende Touristin aus den Golfstaaten leider einen blütenweißen Nikab. Diesen Gesichtsschleier empfand ein Teil der ihr direkt gegenüberstehenden Chorsänger als Provokation. Und ihr Protest sorgte dafür, dass die orientalische Opernliebhaberin nach dem zweiten Akt tatsächlich des Hauses verwiesen wurde.

Einige Ensemblemitglieder, so bestätigte der stellvertretende Operndirektor Jean-Philippe Thiellay den erst am Sonntag publik gewordenen Vorfall vom 3. Oktober, hatten sich geweigert, weiter zu singen, solange die verschleierte Frau vor ihnen sitze. In der Pause zwischen dem zweiten und dritten Akt habe man die Frau daher aufgefordert, ihren Nikab abzulegen oder zu gehen. Daraufhin habe sie gemeinsam mit ihrem Begleiter die Oper verlassen.

Ministerium erklärt, Direktion hat richtig gehandelt

In Frankreich fällt das Tragen eines Gesichts- oder Vollkörperschleiers (Burka) unter das Ver­mummungsverbot. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von 150 Euro.

Ein Sprecher des Pariser Kultusministeriums bezeichnete den Zwischenfall in der Opéra Bastille gestern zwar als bedauernswert. Doch er bescheinigte der Direktion des Hauses, richtig gehandelt zu haben: In allen Theatern, Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen müsse die Einhaltung der Gesetze gewährleistet werden.