Brüssel. . Gut eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten des Burka-Verbots in Belgien, hat das dortige Verfassungsgericht das Gesetz am Donnerstag bestätigt. Geklagt hatten zwei Musliminnen. Sie sahen sich durch das Burka-Verbot in ihren Grundfreiheiten beschränkt.

Das belgische Verfassungsgericht hat das Gesetz zum Verbot der Burka und anderer gesichtsverhüllender Kleidung am Donnerstag bestätigt. In ihrem 55 Seiten langen Urteil argumentierten die Richter, dass auch das freiwillige Tragen einer Burka dem Prinzip der Geschlechtergleichheit widerspreche und damit "grundsätzliche Werte der demokratischen Gesellschaft" verletze. Die Verschleierung des Gesichts, die nur Frauen abverlangt werde, nehme den Trägerinnen "ein fundamentales Element ihrer Individualität".

Geklagt hatten zwei Musliminnen, die wegen ihrer Gesichtsverschleierung mit einer Geldbuße belegt worden waren. Sie wurden von einer Menschenrechtsorganisation aus Flandern unterstützt sowie von zwei nicht-muslimischen Privatleuten, die Grundfreiheiten bedroht sahen. Die Richter nahmen sich 18 Monate Zeit für die Urteilsfindung. Sie bestätigten auch die Argumentation des Gesetzgebers, dass Bürger bei Kontrollen durch die Polizei erkennbar sein müssen.

Belgien ist das zweite Land, das nach Frankreich ein Burka-Verbot eingeführt hatte. Das Gesetz sieht Geldstrafen von 137,50 Euro bis zu sieben Tage Haft für das Tragen einer Gesichtsverschleierung an öffentlich zugänglichen Orten vor. Die Verfassungsrichter urteilten, dass Kultorte, zum Beispiel Moscheen, nicht unter diese Regelung fallen dürfen. (afp)