Essen. . Frankfurt will hart bleiben und einer Mitarbeiterin im Bürgeramt das Burka-Tragen verbieten. In NRW-Städten stößt das auf Verständnis. Allerdings sind sich nicht alle einig, ob man die Frau vor die Tür setzen sollte.

Eine 39-jährige Frankfurterin hat auch die Städte im Ruhrgebiet aufgeschreckt. Sie möchte bei ihrer Arbeit im Bürgeramt eine Burka tragen. Ein bislang einmaliger Fall in Deutschland. Zuvor kam sie bereits im Kopftuch, doch nun sei sie tiefer in ihre Religion eingetaucht, lautet die Begründung der Deutschen marokkanischer Abstammung. Doch die Frankfurter Stadtverwaltung bleibt hart: Sie will die Burka am Arbeitsplatz nicht akzeptieren.

In den Städten im Revier stößt die Haltung der Frankfurter auf Verständnis: „Gerade im Bürgeramt ist der direkte Kontakt wichtig. Da ist eine Burka sehr hinderlich“, sagt Detlef Feige, Pressesprecher der Stadt Essen. „Die Religionsfreiheit hat ihre Grenzen“, stimmt Volker Wiebels von der Stadt Mülheim zu. Eine Frau im Ganzkörperschleier könne den Bürgern das Gefühl vermitteln, dass ein vertrauliches Gespräch nicht möglich ist.

„Es gibt einen Dresscode, an den sich jeder halten muss“

„Der Kunde hat einen Anspruch darauf, unsere Mitarbeiter zu sehen“, sagt auch Martin Schulmann, Sprecher der Stadt Gelsenkirchen. „Sonst könnte man ja gleich blinde Scheiben einziehen und einen Automaten hinstellen.“ Im Sommer dürften die Mitarbeiter ja auch keine kurzen Hosen und Sandalen tragen. „Es gibt einen Dresscode, an den sich jeder halten muss“, sagt Schulmann. „Das Gegenüber darf nicht abgestoßen werden.“

Bei den Konsequenzen herrscht dagegen Uneinigkeit: „Wir würden sicher nicht die ganz harte Linie vertreten“, sagt Stadt-Sprecher Wiebels für Mülheim. „Eine Kündigung ist nicht nötig. Man könnte die Frau im Innendienst einsetzen.“ Auch in Essen würde man die Burka-Mitarbeiterin nicht direkt vor die Tür setzen. „Das wäre zu hart“, sagt Feige. Man müsste der Frau zuvor zumindest ein anderes Einsatzgebiet ohne Publikumskontakt anbieten.

Stadt Frankfurt hätte vor Gericht gute Chancen

In Duisburg sieht man die Sache dagegen rigoros: „Das Tragen einer Burka ist in unserer Stadtverwaltung nicht erlaubt, egal auf welchem Posten“, sagt Stadtsprecher Frank Kopatschek. Schließlich könnten in jedes Büro jederzeit Bürger kommen. Auch bei der Stadtverwaltung in Gelsenkirchen sieht Schulmann keine Einsatzmöglichkeit für eine komplett verhüllte Mitarbeiterin. „Wir haben hier im Grunde alle Publikumskontakt. Selbst der Hausmeister läuft durch den Flur.“

Sollte der Fall vor dem Arbeitsgericht landen, hat die Stadt Frankfurt vermutlich gute Chancen. „Ein Arbeitgeber darf Bekleidungsvorschriften machen, muss jedoch auch die Glaubensüberzeugung des Arbeitnehmers respektieren“, sagt Jacob Joussen, Professor für Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum. „Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich der aktuelle Fall. Hier sehe ich die Argumente jedoch klar auf der Seite des Arbeitgebers.“ Der Jurist nennt dieselben Gründe wie die Städte: „Störung des Kundenverkehrs und kulturelle Gepflogenheiten. Ein Gespräch auf dem Amt wird bei uns mit offenem Angesicht geführt.“