Iserlohn. . Die Deutsche Telekom sperrte das Prepaid-Handy von Annegret Fischer aus Iserlohn, obwohl noch Guthaben darauf war. Rechtlich ist der Anbieter damit auf der sicheren Seite. Wer eine Vertragskündigung vermeiden will, muss ein paar Regeln beachten.

Leserin Annegret Fischer fühlt sich aufgeschmissen. Wenn sie rausgeht, etwa zum Einkaufen oder zu einer Freundin Kaffee trinken, dann steckt sie das Handy ein. Für den Notfall. „Es kann ja immer was passieren“, sagt die 70-jährige Iserlohnerin. Das macht sie nun schon seit vierzehn Jahren so.

Damals bekam sie eine Prepaid-Karte geschenkt. Nur: Vor gut acht Wochen hat die Deutsche Telekom die Prepaid-Karte gesperrt. Am Geld lag es nicht: Rund sieben Euro, so erinnert sie sich, waren noch geladen.

Handy und Co. können Nerven kosten

Annegret Fischer wollte kein großes Aufheben machen, sie wollte nur eins: Ihr Notfall-Handy, die Prepaid-Karte, reaktivieren. Denn, so sagt die Frau: „Die Nummer habe ich auswendig gelernt, die kann ich im Schlaf.“ Fischer hat selbst kein Internet, eine Bekannte schrieb für sie eine Mail an das Kundencenter der Telekom. Diese bat in ihrem Namen um „erneute Aktivierung“ und darum, alles weitere über Fischers Postanschrift abzuwickeln. Die Reaktion – per Mail – kam prompt: „Wir kümmern uns um Ihr Anliegen, so dass Sie innerhalb der nächsten Tage von uns eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Ihre Telekom“.

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Der Kundenservice erklärte unserer Redaktion, dass man Frau Fischer per Brief geschrieben habe, dass die Kündigung zurückgezogen werde. Sie habe mit ihrem Notfall-Handy auch schon wieder telefoniert: Das Guthaben habe sich um 70 Cent vermindert. Fischer kann sich das nicht erklären, einen Brief habe sie nicht bekommen, telefoniert schon gar nicht. Der Fall zeigt, wie viel Nerven Handy und Co. kosten können.

„Die Telekom hat eigentlich alles richtig gemacht“

Der Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale NRW, Thomas Bradler, jedenfalls sagt, die Telekom habe „eigentlich alles richtig gemacht“. Der Branchenriese hat Fischer per SMS immer wieder aufgefordert, die Karte aufzuladen. Fischer sagt: „Aber warum hätte ich das tun sollen? Es war genug drauf für einen Hilfeanruf.“ Dann hat das Unternehmen Fischer vor der Sperrung gewarnt – ebenfalls per SMS. Fischer ignorierte die Meldung. Nur: Wer nicht telefoniert, muss damit rechnen, dass seine SIM-Karte gesperrt wird. Mobilfunkanbieter dürfen dies tun.

Den Telekommunikationsfirmen stehen nur eine begrenzte Zahl von Rufnummern zur Verfügung. Sie wollen verhindern, dass eine Nummer kein Geld mehr einbringt. Ab wann die Anbieter eine Prepaid-Nummer als ungenutzt betrachten, ist verschieden. Sie legen das in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fest, meist liegt die Zeitspanne zwischen sechs und 24 Monaten.

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Verbraucherschützer Bradler sagt: „Die Nummern gehen schnell wieder in den Pool und werden weitervergeben, das passiert meistens schon einen Monat nachdem das Handy gesperrt wurde.“ Das ließe sich nur umgehen, wenn man nur wenige Tage nach der Vertragskündigung die Rufnummermitnahme schriftlich beantragt. Das Restguthaben müsse man aber nicht aufgeben, sagt Bradler. Und: „Die Telekommunikationsfirmen dürfen für die Erstattung auch keine Gebühr verlangen.“ Allerdings müsse sich der Kunde erstens selbst kümmern, also einen Antrag auf Rückzahlung stellen. Und zweitens könne der Mobilfunk-Anbieter auf die üblichen Verjährungsfristen verweisen und die Auszahlung verweigern.

Drei Jahre Erstattungsanspruch

Der Erstattungsanspruch läuft in den meisten Fällen drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres aus, in dem der Vertrag gekündigt wird. Konkret: Wer in diesem Jahr gesperrt wird, kann dementsprechend noch bis zum 31.12.2017 das Geld zurückfordern. Am besten ist es aber, nochmal einen Blick in die AGBs zu werfen.

Was aus Fischers Handy wird? Die Telekom reagierte, nachdem diese Zeitung mehrfach nachgehakt hatte. Man werde zehn Euro auf das Guthaben buchen.

Hier gibt es Hilfe bei Problemen mit dem Telefonanbieter

Wer ein Handy mit Prepaid-Karte für Notfälle in der Schublade hat, sollte es ab und zu nutzen und auch mal das Guthaben aufladen. Wie lange man sich Zeit lassen kann, lässt sich in den Tarifbestimmungen der einzelnen Anbieter nachlesen. Bei Problemen mit dem Telefonanbieter helfen die Verbraucherzentralen www.verbraucherzentrale.de . Hilfreiche Tipps finden sich auch unter: www.bundesnetzagentur.de