Berlin. . Hinter einer kostenlosen App verbirgt sich oft ein Zahlmodell, das hohe Kosten produziert. Mit ein paar einfachen Einstellungen am Mobiltelefon verhindern Sie teure „In-App-Käufe“. Vor allem Kinder sollten vor den drohenden Kostenfallen geschützt werden.
Apps sind regelrechte Alleskönner. Die kleinen Helfer fürs Smartphone ersetzen die Wasserwaage, die Wanderkarte oder den Fitnesstrainer. Am meisten freuen sich die Nutzer, wenn die kleinen Softwareprogramme im Apple-Store oder bei Google Play gratis angeboten werden. „Sie können damit jedoch leicht in eine ,Appzock-Falle’ geraten“, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn hinter den vermeintlich kostenlosen Apps verbirgt sich oft ein Zahlmodell, das hohe Kosten produziert.
Viele App-Entwickler setzen heute auf das so genannte Freemium-Modell. Die App selbst gibt es dabei gratis zum Anfüttern, dann wird es teuer. Zusätzliche Funktionen oder weitere Spiele-Level werden berechnet. Über so genannte In-App-Käufe, also während des Gebrauchs der App aus dieser selbst heraus. Hier können bisweilen Kosten in dreistelliger Höhe, in Einzelfällen sogar noch mehr auf Verbraucher zukommen.
Rechtslage ist schwammig
Zum Problem werden In-App-Käufe insbesondere dann, wenn Kinder ein Smartphone oder Tablet nutzen. Für Aufsehen sorgte kürzlich eine Sammelklage gegen Apple in den USA, bei der der Konzern nach einem Kompromiss mit der Aufsichtsbehörde FTC 32,5 Millionen US-Dollar an Eltern zahlte, um App-Käufe ihrer Kinder zu erstatten. Ins Rollen gebracht haben die Klage Eltern, deren Tochter stattliche 2600 Dollar in ein virtuelles Tierhotel investiert hatte.
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Kein Scherz, wenngleich sicher ein Extremfall. Doch auch bei kleineren Käufen können rasch schmerzhafte Summen auflaufen. Die Rechtslage ist dabei etwas schwammig, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen berichtet. Denn nicht geschäftsfähige Kinder unter sieben Jahren oder auch beschränkt geschäftsfähige Kinder unter 18 können ohne die Einwilligung ihrer Eltern im Grunde keinen rechtsgültigen Kaufvertrag abschließen.
Doch dürfte der Nachweis im Ernstfall nicht leicht zu führen sein. Haben Eltern ihren Kindern das Passwort für App-Käufe zur Verfügung gestellt? War es gar irgendwo abgespeichert oder hinterlegt? Man kann sich vorstellen, wie schwer es in einem Rechtsstreit für Eltern werden dürfte, den Nachweis darüber zu führen, dass sie ihrer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Und die Kulanz von Google oder Apple sollte man nicht unbedingt auf die Probe stellen. Das ist aber auch gar nicht unbedingt nötig.
Die beiden Platzhirsche der App-Stores haben Sicherheitsvorkehrungen getroffen, mit denen sich die Kostenfalle – zumindest teilweise – ausschalten lässt. Vor allem bei Apple kann man sich gut gegen unbeabsichtigte In-App-Käufe schützen. So lassen sie sich durch ein Passwort für jeden Einkauf oder sogar generell sperren. Im Android Play-Store reicht der Schutz nicht so weit, doch zumindest ein Passwort zur Bestätigung der Zahlung lässt sich setzen.
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Schnell fängt man sich eine Rechnung für ein Abo
Verbraucherschützer warnen indes vor einer weiteren Kostenfalle, in die Kinder wie Erwachsene gleichermaßen tappen können. „Bei der Werbefinanzierung hat sich eine besondere Abzockmasche herauskristallisiert“, so die Verbraucherzentrale NRW. Dahinter steckt das veraltete Handy-Protokoll „WAP“. Bei – vielleicht sogar nur versehentlichem – Anklicken eines Werbebanners in einer App wird eine Internetseite aufgerufen, die die Telefonnummer an den Anbieter übermittelt. Ohne weitere Bestätigung, so die Verbraucherschützer, können die Anbieter über die Handy-Rechnung des arglosen Handy-Nutzers Beträge von drei bis 60 Euro im Monat für ein Abo in Rechnung stellen.
Unseriöse Anbieter unterstellen dabei, dass allein durch das Anklicken des Werbebanners ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Verbraucherschützer bestreiten das. Sie empfehlen, dem Rechnungsposten beim Mobilfunkanbieter zu widersprechen und nur den entsprechend gekürzten Betrag zu überweisen. Eine Lastschrift sollte zurückgeholt und nur der unstrittige Rechnungsbetrag überwiesen werden, um eine Sperrung des Anschlusses zu vermeiden. Zudem muss dem Abo beim Anbieter selbst per Einschreiben widersprochen werden. Am besten jedoch schützt man sich vorher – indem man bei seinem Mobilfunkbetreiber das Inkasso für Drittanbieter komplett sperrt.
So schützen Sie sich vor In-App-Käufen
Google Play: Bei Android-Telefonen und Tablets lassen sich In-App-Käufe nicht völlig sperren. Jedoch können Nutzer den Einkauf mit einem Passwort schützen: Nach Öffnen des Google Play-Stores gehen Sie oben rechts auf den Menüpunkt „Einstellungen“. Unter „Nutzersteuerung“ aktiviert man „Passwort zur Beschränkung von Käufen verwenden“. Passwort eingeben. Fertig. Ergänzend wird sicher auch ein aufklärendes Gespräch mit dem Nachwuchs nicht schaden.
Apple: Der Lifestyle-Konzern bietet für iPhones und iPads einen weitreichenden Schutz. Er muss allerdings auf jedem Endgerät gesondert aktiviert werden. In-App-Käufe in iOS lassen sich komplett deaktivieren: Im Bereich „Einstellungen“, „Allgemein“ geht man auf „Einschränkungen“ und aktiviert diese. Hier lässt sich ein vierstelliger Code zum Schutz einrichten. In-App-Käufe lassen sich mit dem Schieberegler ganz deaktivieren.
Ferner können Altersfreigaben für Filme gesetzt oder „anstößige“ Musik gesperrt werden. Üblicherweise erlaubt der Apple Store nach Eingabe des Passworts 15 Minuten lang weitere Einkäufe, ohne dass das Kennwort erneut eingetippt werden muss. Auch das kann man unter „Einschränkungen“ sperren, so dass für jeden einzelnen Kauf das Passwort neu eingegeben werden muss.