Essen. . Wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro ist Uli Hoeneß am Donnerstag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Von der angekündigten Revision nahm Hoeneß am Freitag Abstand. Von seinen Ämtern beim FC Bayern trat er zurück. Doch eine Sache fehlt noch: die Festsetzung der Steuerschuld.
Der Schock stand Uli Hoeneß ins Gesicht geschrieben. Dreieinhalb Jahre Haft hat das Münchner Landgericht dem Präsidenten des FC Bayern München am Donnerstag aufgebrummt. Am Freitag ließ Hoeneß bekannt geben, dass er das Urteil akzeptiere. Von seinen Ämtern beim FC Bayern München trat er zurück. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof verwarf Hoeneß damit. Eine Strafe aber steht noch im Raum, der Hoeneß nicht entgehen kann: seine Steuerschuld. Er wird wohl kräftig bluten müssen.
Dreieinhalb Jahre Haft - für den Duisburger Steuerberater, Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Voßmeyer hat das Münchner Landgericht II am Donnerstag ein "vergleichsweise mildes strafrechtliches Urteil" gefällt. "Herr Hoeneß ist aus meiner Sicht gut wegkommen", meint Voßmeyer - aber eben nur strafrechtlich. Wo das Gericht in seinem Urteil auch die Person Hoeneß würdigte, etwa dass er bis dato nicht vorbestraft war und in der Vergangenheit sich auch durch soziales Engagement ausgezeichnet hatte, wird Hoeneß mit Blick auf seinen zu erwartenden Steuerbescheid nicht mit Milde rechnen dürfen. "Das Finanzamt hat keinen Spielraum", sagt Voßmeyer.
Steuerrecht berechnet 6 Prozent Zinsen pro Jahr
Es ist das Finanzamt Rosenheim, das nun Hoeneß' Steuerschuld zu ermitteln hat. Es stützt sich dabei auf das Einkommenssteuergesetz und die Abgabenordnung, letzeres ist laut Voßmeyer sozusagen "das Grundgesetz des Steuerrechts". Darin ist auch die Verzinsung geregelt, die immer anfällt. Und das sind im Fall Hoeneß sechs Prozent Zinsen pro Jahr auf die nachzuzahlenden Summen.
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Laut Voßmeyer wären das für einen veranschlagten Zeitraum von durchschnittlich acht Jahren, in denen Hoeneß in der Schweiz spekulierte, zusammen fast 40 Prozent Aufsschlag auf die Hinterziehungssumme. Die aber muss das Finanzamt noch genau festlegen. Das Landgericht hat zwar bereits eine Summe genannt - 28,5 Millionen Euro - doch die muss nicht endgültig sein, meint Voßmeyer. "Es dürften noch verschiedene (Sicherheis-)Zuschläge hinzukommen", sodass man am Ende, nach vollständiger Prüfung der Bankunterlagen, vielleicht bei 30 bis 40 Millionen Euro Steuerschuld lande. Die Zinsen kommen dann noch obendrauf.
Rechtsanwalt wertet Hoeneß-Urteil als "Geschenk"
Inwieweit Hoeneß diese Summe - spekuliert wird von 50 bis fast 70 Millionen Euro Steuerstrafe - überhaupt zahlen kann, ist für die Finanzbehörden uninteressant, sagt Voßmeyer. Er schätzt, dass der Bescheid bereits in den nächsten vier bis acht Wochen bei Hoeneß landen könnte. Elf Millionen Euro hatte er bereits, laut Medienberichten, gezahlt. Weitere fünf Millionen Euro waren als Kaution zur Vermeidung der Untersuchungshaft bei der Staatsanwaltschaft hinterlegt. Die Steuerschuld ist innerhalb von einem Monat nach Bescheid zu zahlen. Bleibe man dem Finanzamt das Geld schuldig, "dann wird gepfändet". Im ungünstigsten Fall könnte es auf eine Privatinsolvenz hinauslaufen.
Aus Sicht des Duisburger Steuerberaters und Rechtsanwalts Voßmeyer hat das strafrechtliche Urteil gegen Hoeneß möglicherweise sogar "Rechtsgeschichte" geschrieben. Aus Sicht von Strafverteidigern sei es jedenfalls "als ein Geschenk zu werten", glaubt Voßmeyer. So habe das Landgericht München Hoeneß' Vergehen nicht als "besonders schweren Fall" von Steuerbetrug gewertet. Laut BGH-Urteil gilt das eigentlich bereits ab 50.000 Euro. "Das werden wir uns als Verteidiger natürlich zunutze machen", sagt Voßmeyer. Uli Hoeneß liefere damit eine Vorlage, "auf die man sich gerne beruft".
Ob der Fall Hoeneß strafrechtlich damit abgeurteilt ist, war am Freitag jedoch noch offen. Die Staatsanwaltschaft München will, hieß es, nach dem Wochenende entscheiden, ob sie ihrerseits Revision vor dem Bundesgerichtshof beantragt. Eine Woche hat sie dazu Zeit.