Die sieben wichtigsten Antworten zum Hoeneß-Urteil
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München. Zunächst bleibt für Uli Hoeneß trotz seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren vieles wie bisher. Bis zu einem endgültigen Urteil kann es noch Monate dauern. Die Antworten auf zentrale Fragen in dem aufsehenerregenden Prozess.
Wichtige Fragen und Antworten nach der Verurteilung von Uli Hoeneß zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten:
Wie geht es mit dem Privatmann Uli Hoeneß jetzt weiter?
So lange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt zumindest im privaten Bereich einiges wie bisher. Hoeneß ist weiter auf freiem Fuß, der Haftbefehl außer Vollzug. Die Verteidigung will Revision beantragen - gibt der dann zuständige Bundesgerichtshof dieser statt, muss wahrscheinlich eine andere Kammer den Steuerfall rechtlich erneut bewerten. So lange aber nichts rechtskräftig ist, kann sich Hoeneß dank seiner Millionen-Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro weiter frei bewegen. Wie bisher sind auch Auslandsreisen möglich, etwa zu den Champions-League-Spielen seines FC Bayern.
Wann ist mit einem endgültigen Urteil zu rechnen?
Das wird noch einige Monate dauern. Die Verteidiger haben nun eine Woche Zeit, Revision einzulegen. Dasselbe gilt für die Staatsanwaltschaft, die sich noch nicht entschieden hat, ob sie auch Rechtsmittel einlegt. Dann muss die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden; das wird vermutlich ein paar Wochen dauern. Die Verteidiger haben danach vier Wochen Zeit, die Revision schriftlich zu begründen. Über den Generalbundesanwalt geht dies zum Bundesgerichtshof. Bis dieser entscheidet, dürften Monate vergehen. Der BGH könnte das Urteil bestätigen und die Revision damit verwerfen. Dann wäre es rechtskräftig. Er könnte auch zu dem Schluss kommen, dass es Fehler gab, und das Urteil aufheben. In diesem Fall müsste sich eine andere Kammer am Landgericht München II mit dem Steuersünder Hoeneß befassen. Wann das geschehen würde, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem von der Auslastung des Gerichts. Wann ein neuer Prozess stattfinden könnte, ist deshalb nicht vorhersehbar.
Kann Hoeneß dann noch auf eine mildere Strafe hoffen?
Wenn der Bundesgerichtshof das Urteil wirklich aufhebt und an das Landgericht München II zurückverweist, hängt es wieder davon ab, wie der BGH seine Entscheidung begründet. Theoretisch wäre dann eine mildere Strafe möglich.
In welches Gefängnis käme Hoeneß, sollte er eine Haftstrafe antreten müssen?
Das ist völlig offen. Da Hoeneß in Bayern wohnt, müsste er eine Strafe wohl in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt absitzen. Insider meinen, dass die Gefängnisse in Landsberg oder in Bernau infrage kämen. In jedem Fall gäbe es für ihn keine Sonderbehandlung. Er käme in eine normale Zelle, wie alle anderen Häftlinge auch. Über den offenen Vollzug - so dass er tagsüber das Gefängnis verlassen kann - müsste dann entschieden werden. Eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung ist frühestens und nur in Ausnahmefällen nach der Hälfte der Strafe möglich. Gemäß Paragraf 57 des Strafgesetzbuchs ist dies möglich, sobald "die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen". Üblicherweise geht es um eine Aussetzung erst nach zwei Dritteln der Haftzeit.
Behält Hoeneß seine Ämter?
Was sind die finanziellen Folgen für Hoeneß?
Das Gericht hat in seinem Urteil nur eine Freiheitsstrafe verhängt - keine Geldstrafe. In jedem Fall wird Hoeneß die 28,5 Millionen Euro, die er hinterzogen hat, nachzahlen müssen. Dazu kommen noch Zinsen und Säumniszuschläge. Wie hoch die Summe genau ist, werden die zuständigen Finanzbehörden ermitteln müssen.
Als Aufsichtsratsvorsitzender dürfte Hoeneß beim deutschen Fußball-Rekordmeister nur noch schwer zu halten sein. In dem Gremium sitzen unter anderen die Vorstands-Bosse von Audi, VW, Telekom und Adidas - ein zu Haft ohne Bewährung verurteilter Chef des Gremiums ist alleine durch die Compliance-Regeln in diesen Unternehmen nicht zu vermitteln. In seiner Rolle als Präsident hatte Hoeneß schon bei der Mitgliederversammlung in November angekündigt, sich nach dem Prozess dem Votum der Mitglieder zu stellen. Aber auch ein vorzeitiger Rücktritt ist möglich. Die Gremien von Verein und Aktiengesellschaft, also Präsidium, Verwaltungsbeirat und Aufsichtsrat, wollten zusammenkommen. Zeitnah, aber nicht vor dem Freitag, soll über das Ergebnis informiert werden.
Aus dem Fußball erhält Hoeneß erstaunlich viel Aufmerksamkeit, die Politik lobt dagegen das Urteil. Sie seien "traurig", äußerten Tennis-Legende Boris Becker und Eintracht Frankfurts Vorstandschef Heribert Bruchhagen unisono. Die Verdienste von Hoeneß für den deutschen Fußball blieben bestehen, erklärte DFB-Präsident Wolfgang Niersbach. Führende deutsche Politiker begrüßten das Urteil als "wichtig", "angemessen" oder "absolut richtig" - eine Haftstrafe sei "unausweichlich", betonte die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne).
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