Düsseldorf. . Am liebsten bleibt er im eigenen Land. Aber wenn der Deutsche verreist, gilt seine Vorliebe Spanien. Flugreisen gehören zum Urlaubsgefühl dazu – und die gute Nachricht: Die EU will die Rechte der Fluggäste stärken.
Die Menschen in Deutschland verreisen immer öfter. Jeder Fünfte ging 2013 gleich mehrfach auf Reisen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einer Steigerung um drei Prozentpunkte, im Fünf-Jahres-Vergleich fast einer Verdopplung. Allerdings werden die Trips kürzer: Die Gäste blieben im Schnitt lediglich 12,1 Tage vor Ort. 1980 waren es 18,2 Tage, im Jahr 2000 noch 14,8. Das geht aus der deutschen Tourismusanalyse der Stiftung für Zukunftsfragen hervor.
Deutschland war erneut beliebtestes Ziel. Fast zwei von fünf verbrachten den Urlaub im eigenen Land. Mehr als jeder Achte erholte sich in Spanien. Damit reisten mehr Menschen aus Deutschland nach Spanien als in alle Auslandsziele zusammen, doppelt so viele wie in die drittplatzierte Türkei. Auf Platz zwei: Italien. Griechenland legte wieder zu. Die Gesellschaft für Konsumforschung befragte im Januar 4000 Menschen.
Gegen verschleierte Gebühren
Derweil macht sich die EU daran, die Rechte für Fluggäste zu stärken. Zwar haben Flugreisende seit 2004 eine beachtliche Reihe verbriefter Ansprüche – zugleich aber große Probleme, sie durchzusetzen. Nur in zwei Prozent der Fälle haben Forderungen nach Schadenersatz Erfolg. Die Abgeordneten des Parlaments verabschiedeten gestern einen Gesetzentwurf, der die Ansprüche klarer fasst und bessere Handhabe bietet, sich zu wehren.
Die gängige Praxis der Airlines, den Anspruch auf Rückflug zu kassieren, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde, soll unterbunden werden. Über eine Verspätung sind die Betroffenen spätestens eine halbe Stunde nach der planmäßigen Abflugzeit zu informieren. Bei Flügen bis zu 3500 Kilometer werden ab drei Stunden Verspätung 300 Euro Entschädigung fällig. Bei Strecken zwischen 3500 und 6000 Kilometer steigt der Betrag auf 400 Euro, sobald fünf Stunden überschritten sind. 600 Euro bekommt, wer auf einem Langstreckenflug mehr als sieben Stunden hinter Plan ans Ziel gelangt. Wird der Flug annulliert, muss die Gesellschaft den Kunden betreuen, ihm einen alternativen Transport verschaffen oder bis zu fünf Hotelübernachtungen bezahlen.
Voller Flugpreis darf nicht schon bei Buchung verlangt werden
Was „außergewöhnliche Umstände“ sind, will das Parlament in einer Liste definiert haben. „Technische Ursache“ hätte als Pauschal-Entschuldigung ausgedient und zöge nur, wenn ein Hersteller-Fehler vorliegt. Zudem müssten die Gesellschaften auf jedem Flughafen mit einer Kontaktperson präsent sein, die sich um geschädigte Passagiere kümmert. Forderungen, die zwei Monate nicht beantwortet werden, gelten als akzeptiert. Auch das Unwesen verschleierter Zusatzgebühren, etwa für Gepäckstücke oder bei Kartenzahlung, wollen die Volksvertreter eindämmen.
Gegen die Anzahlungspraxis von Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern haben Landgerichte in Frankfurt und Hannover jetzt richtungsweisende Urteile gefällt, wie die klagende NRW-Verbraucherzentrale mitteilt. Klauseln von TUIfly und Condor, den vollen Flugpreis bei der Buchung zu verlangen, seien unwirksam. Auch 30 Prozent eines Pauschalreisepreises seien als Anzahlung zu hoch. In drei anderen Fällen (Lufthansa, Köln sowie Air Berlin und Germania, Berlin) folgten Gerichte der Verbraucherzentrale nicht.