Essen. Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte die Geschwindigkeit im Blick behalten. Das gilt besonders in Skandinavien - Norwegen ist besonders streng mit Temposündern. Sollte es doch zu einem Bußgeldbescheid kommen, können Autofahrer Einspruch einlegen. Punkte in Flensburg gibt es aber nicht.

Kurz nicht aufgepasst, von einem roten Blitz aufgeschreckt und nach dem Blick auf den Tacho verärgert. Das Gefühl kennen viele Autofahrer. Wem das auf der Reise im Ausland passiert, der muss oft schon im Urlaub mit dem Sparen beginnen.

Besonders konzentriert fahren, immer die Geschwindigkeit im Blick, sollten Autoreisende in Norwegen. Das Land gilt als außerordentlich streng im Umgang mit Verkehrssündern. Richtung Nordkap haben die Behörden beispielsweise auf der E6 kurz hinter Trondheim auf den 24,5 Kilometern zwischen Stjørdal und Åsen gleich sechs Blitzer installiert. Wer dort 20 km/h zu schnell ist, berappt umgerechnet mindestens 480 Euro.

Richtig teuer wird es in Skandinavien

„Die skandinavischen Länder sind am teuersten“, bestätigt ADAC-Sprecherin Katharina Lucà, „beispielsweise ein Überholverstoß in Norwegen“. Der belastet die Urlaubskasse mit rund 700 Euro.

Doch auch in südeuropäischen Ländern sollten alle Regeln eingehalten werden. In Italien kennen die Polizisten vor allem bei Geschwindigkeitsübertretungen – 20 km/h tagsüber zu schnell machen schon 170 Euro, nachts wird es noch teurer – und bei Alkohol am Steuer kein Pardon. „Bei mehr als 1,5 Promille kann sogar, wenn der Fahrer auch gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs ist, das Auto in Italien zwangsenteignet und versteigert werden“, erläutert Katharina Lucà.

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„Teilweise sehr hoch“ können auch Strafen ausfallen, wenn Autofahrer die Licht-Pflicht am Tag nicht beachten und vergessen, das Abblendlicht anzumachen. In Italien drohen mindestens 38 Euro, in Tschechien 59 Euro und in Norwegen 190 Euro Bußgeld. Ganzjährig muss das Licht am Tag nicht nur in Skandinavien eingeschaltet sein, sondern auch in Polen, Slowenien, Ungarn, in der Slowakei und außerorts in Italien. Reichen die Tagfahrleuchten neuerer Modelle aus? Diese speziellen blendfreien Lampen, die automatisch angehen, sobald ein Fahrzeug gestartet wird, gelten in einigen Ländern als erlaubte Alternative zum Abblendlicht, „aber in vielen Ländern ist das nicht geregelt“, sagt Katharina Lucà. Dennoch: Ist ein Auto mit Tagfahrleuchten ausgestattet, gibt es „normalerweise keine Probleme“.

Hoffen, bei einem Verstoß im Ausland ungeschoren davon zu kommen, sollten die Autofahrer nicht. Seit 2010 werden nicht bezahlte Bußgelder aus den anderen EU-Ländern ab 70 Euro inklusive Verfahrensgebühren hierzulande vollstreckt. Wer sofort oder zeitnah seine Strafe bezahlt, darf in vielen Ländern auf einen Rabatt hoffen. „In Italien ist nur die Mindestbuße fällig, wenn innerhalb von 60 Tagen gezahlt wird, in Frankreich wird die Buße bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen ermäßigt. In Griechenland zahlen Verkehrssünder die Hälfte, wenn die Bezahlung innerhalb von zehn Tagen erfolgt. Dies gilt auch in Spanien bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen.“ Eine Ausnahme bildet Österreich – hier werden Verkehrssünder aufgrund eines Abkommens schon ab 25 Euro zur Kasse gebeten. „Gerade in diesem Land sollte man darauf achten, dass die vorgeschriebene Mautplakette angebracht wird. Sonst droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 300 Euro“, sagt Sonja Frahm von der Advocard Rechtsschutzversicherung.

Gegen Bescheid aus dem Ausland Einspruch einlegen

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann gegen einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland Einspruch einlegen. „Dies ist schon möglich, wenn das Schreiben nicht in deutscher Sprache verfasst ist oder der Betroffene darin nicht ausführlich über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt wird. Auch die so genannte Halterhaftung wird hier relevant – in vielen EU-Ländern wird nämlich der Halter des Fahrzeugs für ein Vergehen belangt, auch wenn er selbst gar nicht gefahren ist“, erläutert Sonja Frahm.

Die Rechtsexpertin weist auch darauf hin, dass oft auch ausländische Inkassobüros versuchten, die ausstehenden Bußgelder einzutreiben. „Diese besitzen jedoch keinerlei Legitimation. In Deutschland ist hierfür nur das Bundesamt für Justiz bevollmächtigt.“

Autofahrer sollten sich vor Reiseantritt über die Verkehrsbestimmungen in den zu durchfahrenden Ländern informieren. ADAC und AVD haben auf ihren Internetseiten entsprechende Übersichten mit Regeln und fälligen Bußgeldern bei Verstößen im Ausland veröffentlicht.

Noch eine „gute“ Nachricht: Verkehrsverstöße in anderen Ländern ziehen keinen Punkteintrag im Flensburger Register nach sich. In schlimmen Fällen könne es aber vorkommen, warnt Katharina Lucà, „dass das jeweilige Land ein Fahrverbot verhängt“.