Frankfurt/Main. Jörg Kachelmann beschäftigt rund zweieinhalb Jahre nach seinem Freispruch mit seinem Fall weiter die Gerichte. Er will von einer Ex-Geliebten Geld für Gutachten, mit denen er sich gegen den Vergewaltigungsvorwurf verteidigt hatte.
Im Zivilprozess um die Schadenersatzforderungen von TV-Moderator Jörg Kachelmann an seine Ex-Geliebte beginnt am Mittwoch die mündliche Verhandlung. Beide Seiten sollen vor dem Frankfurter Landgericht gehört werden. Der Versuch einer gütlichen Einigung war zuvor gescheitert.
Der Wetterexperte verlangt von Claudia D. mehr als 13 000 Euro für Gutachten, mit denen er sich im Strafprozess verteidigt hatte. Die Radiomoderatorin hatte ihn der Vergewaltigung beschuldigt. Im Zivilverfahren dürfte es Kachelmann - so meinen Beobachter - auch um die Anerkennung seiner Unschuld, Genugtuung und vollständige Rehabilitierung gehen.
Freispruch für Kachelmann im Mai 2011
Das Landgericht Mannheim hatte den Schweizer Meteorologen im Mai 2011 nach mehr als 40 Verhandlungstagen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der Vorsitzende Richter betonte allerdings bei der Urteilsverkündung: "Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin."
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Anders als in dem Strafprozess muss der 55-Jährige in dem Zivilverfahren nun unter anderem beweisen, dass seine Ex-Freundin gelogen hat. Mit Spannung wird erwartet, wie weit das Gericht dafür in eine Beweisaufnahme einsteigen wird. Ein Urteil am Mittwoch gilt als unwahrscheinlich.
Öffentlichkeit könnte von Verhandlung ausgeschlossen werden
Beobachter rechnen damit, dass auch der Vorsitzende der 18. Zivilkammer, Gerold Kurz, die Öffentlichkeit von der mündlichen Verhandlung ausschließt. Sein Vorgänger Richard Kästner hatte Zuhörer und Journalisten bei den beiden Güteverhandlungen jeweils nach wenigen Minuten aus dem Saal geschickt. Die Begründung: Es könnten auch Dinge aus dem intimen Leben zur Sprache kommen. Kästner hat zwischenzeitlich den Vorsitz einer anderen Kammer übernommen, Kurz ist sein Nachfolger.
In der Klageschrift argumentiert Kachelmanns Anwältin Ann Marie Welker: Claudia D. habe ihn zu Unrecht beschuldigt, um ihn verhaften zu lassen. Deshalb habe sie ihm den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Sollte Kachelmann Erfolg haben, könnten weitere Forderungen auf seine Ex-Geliebte zukommen.
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Kachelmanns Anwälte äußerten sich vor Beginn der mündlichen Verhandlung nicht zu dem Verfahren, wie zuvor schon bei den Güteterminen. Claudia D.s Anwalt, Manfred Zipper, betonte, seine Mandantin habe nicht bewusst gelogen und den Schweizer Moderator auch nicht in Haft bringen wollen. "Das ist nicht mit dem Darmstädter Fall zu vergleichen." Das Landgericht Darmstadt hatte vor wenigen Wochen eine Lehrerin zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Diese hatte einen Kollegen beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben - dies aber frei erfunden. Nach einem Fehlurteil saß der Mann fünf Jahre im Gefängnis. (dpa)