Frankfurt. Wettermoderator Jörg Kachelmann klagt auf Schadensersatz gegen seine Ex-Geliebte. Die Güteverhandlung sei konstruktiv gewesen, heißt es, aber ohne gütliche Einigung. Die Öffentlichkeit wurde von der Verhandlung ausgeschlossen. Im Mai 2011 war Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.
Der Prozess um die Schadenersatzforderung des Wettermoderators Jörg Kachelmann ist am Mittwoch ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Eine gütliche Einigung habe es bislang nicht gegeben, teilte das Landgericht Frankfurt mit. Kachelmann will 13.352,69 Euro Schadenersatz von seiner ehemaligen Geliebten Claudia D. erstreiten. Damit fordert der Schweizer Kosten zurück, die ihm nach eigenen Angaben während des Prozesses in Mannheim durch die Beauftragung von Gutachtern entstanden sind. Kachelmann wirft seiner ehemaligen Geliebten vor, ihn vorsätzlich falsch beschuldigt zu haben.
Der 54-Jährige war vor dem Landgericht Mannheim der schweren Vergewaltigung angeklagt gewesen. Das Gericht hatte ihn im Mai 2011 freigesprochen, weil es "begründete Zweifel an der Schuld" Kachelmanns sah.
Öffentlichkeit war von der Verhandlung ausgeschlossen
Die Güteverhandlung in Frankfurt sei "in konstruktiver Atmosphäre" verlaufen, teilte das Gericht weiter mit. Ein Fortsetzungstermin wurde noch nicht bestimmt. Die Kammer hatte die Öffentlichkeit gleich zu Beginn der Verhandlung ausgeschlossen, da möglicherweise intime Details aus dem Liebesleben von Kläger und Beklagter erörtert werden müssten. Eine persönliche Anhörung von Kachelmann und der beklagten Ex-Geliebten Claudia D. habe es aber am Mittwoch nicht gegeben, teilte das Gericht mit.
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Die Verhandlung war auf Wunsch der beiden Streitparteien unterbrochen worden. Die Rechtsanwälte beider Parteien wollten am Mittwoch dazu keine Stellungnahme abgeben. "Wir haben uns mit der Gegenseite darauf geeinigt, zum jetzigen Zeitpunkt Stillschweigen zu bewahren", sagte der Rechtsanwalt der Beklagten, Manfred Zipper, auf dapd-Anfrage.
Kachelmann und Ex-Freundin mussten vor Gericht erscheinen
Kachelmann und seine Ex-Freundin mussten auf Anordnung der Gerichts zum Prozessauftakt persönlich erscheinen. Während der Wettermoderator schon eine halbe Stunde vor Prozessbeginn im Gerichtssaal saß und sich zusammen mit seinen Anwälten fotografieren und filmen ließ, kam seine Ex-Freundin erst eine Minute vor Prozessbeginn in den Saal und schützte sich mit einer großen Sonnenbrille vor den Aufnahmen. (Aktenzeichen: Landgericht Frankfurt am Main 2-18 O 189/12) - (dapd, afp)