Regensburg/München. Der Prozess gegen Gustl Mollath wird nicht neu aufgerollt. Das Landgericht Regensburg lehnte die Wiederaufnahmeanträge ab. Die Verteidigung will Beschwerde einlegen. Sie bekommt Unterstützung von Justizministerin Merk (CSU).
Gustl Mollath bleibt vorerst in der Psychiatrie, wo er vor sieben Jahren zwangsweise untergebracht worden ist. Sein Fall wird nicht neu aufgerollt. Das hat das Landgericht Regensburg entschieden. Es verwarf die beiden Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens als unzulässig, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Das Gericht könne weder im Antrag des Untergebrachten noch in dem der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen. Es "sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens".
Das Gesetz erlaube nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils, hieß es. "Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt." Die Urteilsfeststellungen des Landgerichts Nürnberg enthalte zwar Sorgfaltsmängel. Für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergäben sich aber keinerlei Anhaltspunkte.
Verteidiger und Ministerin legten Beschwerde ein
Mollaths Verteidiger Gerhard Strate und Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kündigten sofort eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Nürnberg an. Merk, die bei der Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmeantrag angeordnet hatte, sagte: "Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren."
Der heute 56-jährige Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Mollath sieht sich als Justizopfer. Der Nürnberger wurde 2006 nach tätlichen Angriffen auf seine inzwischen geschiedene Frau zwangseingewiesen. In dem Verfahren zu seiner Einweisung wurde ihm auch eine paranoide Gedankenwelt vorgeworfen, weil er behauptete, dass seine Frau bei der HypoVereinsbank Schwarzgelder in Millionenhöhe verschoben habe. Inzwischen bekannt gewordene interne Prüfungen der HypoVereinsbank ergaben, dass ein Teil dieser Vorwürfe tatsächlich zutrifft. Seither bekam der Fall bundesweite Bedeutung - der Umgang der bayrischen Justiz mit dem Fall wurde heftig kritisiert. Der öffentliche Druck wuchs derart, dass Landes-Justizministerin Beate Merk (CSU) die Staatsanwaltschaft veranlasste, die Wiederaufnahme zu beantragen.
"Ich habe von dieser Strafkammer nichts anderes erwartet"
Das Landgericht Regensburg erklärte, es sei nicht um Fragen der Verhältnismäßigkeit oder der bestehenden oder nicht mehr bestehenden Gefährlichkeit Mollaths gegangen. Die zuständige Vollstreckungskammer in Bayreuth habe zu überprüfen, ob die Unterbringungsvoraussetzungen immer noch vorliegen und ob der Untergebrachte im Falle seiner Freilassung für die Allgemeinheit gefährlich sei.
Anwalt Strate sagte: "Ich habe von dieser Strafkammer nichts anderes erwartet." Wäre die Kammer seinem Mandanten gewogen, hätte sie ihn schon lange freilassen können. (dpa)