Köln/Mainz/München. . Entwarnung für Fußball-Fans: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass Spitzenspiele bei Europa- und Weltmeisterschaft im frei empfangbaren Fernsehen gezeigt werden müssen. Fifa und Uefa fielen damit hinten rüber.

Fußballfans fieberten dem Richterspruch aus Luxemburg entgegen. Hätten die Richter des Europäischen Gerichtshofes im Sinne der Fußballverbände Fifa und Uefa entschieden – es wäre einem Erdbeben gleichgekommen. Dann nämlich wäre gerichtlich abgesegnet worden, dass Top-Spiele bei Welt- und Europameisterschaft ins Bezahlfernsehen abwandern dürfen. Doch am Donnerstag gegen elf Uhr morgens kam für die Fans Entwarnung. Spitzenspiele, so lautete der Richterspruch, müssen im frei empfangbaren Fernsehen zu sein.

Mit seinem Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof Entscheidungen von Belgien und Großbritannien. Die Länder hatten beschlossen, dass wichtige Fußball-Begegnungen nicht exklusiv im Bezahlfernsehen gezeigt werden dürfen.

Bezahlfernsehen ist eine wichtige Einnahmequelle

Damit waren weder Fifa noch Uefa einverstanden. Für die Verbände sind Verträge mit dem Bezahlfernsehen eine besonders wichtige Einnahmespiele. Das Bezahlfernsehen wiederum hofft auf höhere Zuschauerzahlen und Werbeeinnahmen durch exklusive TV-Rechte.

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Allerdings erreicht das Bezahlfernsehen ein deutlich kleineres Publikum als das frei empfangbare Fernsehen. Großbritannien und Belgien messen Spitzenspielen eine große gesellschaftliche Bedeutung zu. Deshalb verfügte Belgien, die Ausstrahlung der Endrunden-Spiele der Weltmeisterschaft müsse frei empfangbar sein. In Großbritannien ging es um die Endrunde der Europameisterschaft.

Fifa und Uefa gingen dagegen an. Die beiden Verbände scheiterten allerdings bereits vor zwei Jahren vor dem EU-Gericht. Sie gingen jedoch gegen das Urteil in Berufung.

Der Europäische Gerichtshof begründete sein Urteil vor allem mit dem Recht der Bevölkerung auf Information. Das sei im konkreten Fall wichtiger als freier Wettbewerb und Eigentumsrecht. Eine untergeordnete Rolle spielte für das Gericht, dass sowohl Belgien als auch Großbritannien ihre Entscheidungen gegenüber der EU-Kommission nur unzureichend begründet hatten.

ARD, ZDF und RTL zeigen Spiele

Für deutsche Fans ändert sich nichts. Die TV-Rechte an den Fußball-Weltmeisterschaften 2014 und 2018 liegen bei ARD und ZDF. Die Rechte an den Qualifikationsspielen für die Europameisterschaft 2016 und die Weltmeisterschaft 2018 hat sich RTL gesichert.

Für den Münchner Bezahlsender Sky hat das Urteil aus Luxemburg keine Bedeutung. Zwar hat Sky zuletzt auch Spiele der Weltmeisterschaft gezeigt, sie waren aber parallel auch im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen. Diese Praxis entspricht exakt der Vorgabe des Rundfunkstaatsvertrages. Danach müssen Großereignisse „von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“ im Free-TV zu sehen sein. (C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P)