Luxemburg/Brüssel. Auch Free-TV-Sender haben Anspruch darauf, Spitzenspiele im Fußball auszustrahlen. Ähnlich wie Olympische Spiele seien die Partien Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, urteilte der Europäischen Gerichtshof. Daher dürften EU-Staaten die Exklusiv-Übertragung im Pay-TV verbieten.

Die Fußballverbände FIFA und UEFA haben keinen Anspruch auf eine ausschließliche Ausstrahlung von Spitzenspielen im Bezahlfernsehen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden (C-201/11 P, C-204/11 P, C-205/11 P). Damit bestätigten die obersten europäischen Richter die Entscheidungen Belgiens und Großbritanniens. Die beiden Länder hatten festgelegt, dass wichtige Spiele dort nicht nur im Bezahlfernsehen laufen dürfen.

In Belgien ging es dabei um alle Endrunden-Spiele der Weltmeisterschaft, bei Großbritannien zusätzlich auch um die Endrunde der Fußball-Europameisterschaft. Der Gerichtshof bestätigte, dass diese Partien Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sein können. Für solche Ereignisse können die EU-Staaten einen Bann gegen eine exklusive Übertragung im Pay-TV verhängen. Neben wichtigen Fußballpartien können dies zum Beispiel Olympische Spiele sein.

FIFA und UEFA verdienen viel mit Exklusivrechten

FIFA und UEFA hatten sich gegen die Einstufung in diese Kategorie gewehrt. Für sie sind Sendungen im Bezahlfernsehen eine wichtige Einnahmequelle.

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In Deutschland regelt der Rundfunkstaatsvertrag, dass bestimmte Großereignisse "von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung" nur dann im Pay-TV ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie zugleich in einem Free-TV zu sehen sind. Die Free-TV-Rechte an den Spielen der kommenden Fußball-Weltmeisterschaften 2014 und 2018 sowie der EM 2016 liegen bei ARD und ZDF. Die Rechte an den deutschen Qualifikationsspielen zur EM 2016 und WM 2018 hatte sich in der Vorwoche RTL gesichert. (dpa)