Den Haag. Eigentlich ist der kommerzielle Walfang seit 1986 verboten. Japan rechtfertigt seine jährliche Jagd auf Wale, unter anderem in der Antarktis, daher mit Forschungszwecken. Australien und Neuseeland sprechen von einer „Pseudowissenschaft“ und klagen Japan deshalb am Internationalen Gerichtshof in Den Haag an.

Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag beginnt am Mittwoch der Prozess zum japanischen Walfang im Südpazifik. Australien und Neuseeland hatten Japan vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen verklagt, um ein Ende der Jagd auf Wale zu erzwingen.

Trotz internationaler Proteste fangen und töten japanische Walfänger seit mehr als 25 Jahren Wale im Südpazifik. Die Meeressäuger sind international geschützt, doch nutzen die Japaner ein Schlupfloch in der Gesetzgebung, das die Waljagd zu wissenschaftlichen Zwecken legalisiert.

Die Nebenerzeugnisse des wissenschaftlichen Walfangs dürfen verkauft werden. Und das waren im vergangenen Jahr mehr als 100 Zwergwale, die japanische Schiffe aus dem Südpazifik gezogen haben.

Walfang dient nicht wissenschaftlichen Zwecken

Der Prozess soll „ein für alle Mal feststellen, dass der japanische Walfang nicht wissenschaftlichen Zwecken dient, sondern gegen internationales Recht verstößt“, sagt Australiens Chefankläger Dreyfus.

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Die Anhörungen vor dem Internationalen Gerichtshof sollen bis zum 16. Juli dauern. Wann ein Urteil fällt, ist noch nicht bekannt.

Seit 1946 gibt es das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs, das die weltweiten Restbestände schützen soll. Norwegen und Island fangen ganz offiziell Wale. Die beiden Staaten haben Einspruch beziehungsweise Vorbehalt gegen das Walfang-Moratorium eingelegt und fühlen sich deshalb nicht daran gebunden. (mit dpa)