Aachen. Zwei junge Leute hatten sich nachts aus den Müllcontainern eines Supermarktes in Aachen mit Lebensmitteln versorgt und mussten sich deshalb vor Gericht verantworten. Nun wurde das Verfahren eingestellt. “Containern“ sei aber nicht prinizipiell straffrei, so das Landgericht Aachen.

Zwei junge Leute, die sich Lebensmittel aus dem Müllcontainer eines Supermarkts geholt haben sollen, werden dafür nicht bestraft. Das Landgericht Aachen stellte den Prozess am Dienstag überraschend ein. Der Leiter des Supermarkts hatte gegen die beiden 21 und 28 Jahre alten mutmaßlichen Täter Strafantrag gestellt. Ein Gericht hatte sie in erster Instanz wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs zu Geldstrafen verurteilt. Die Supermarktkette ließ den Vorwurf des Hausfriedensbruchs im laufenden Berufungsverfahren aber fallen.

Diebstahl sei zu geringfügig gewesen, um den Prozess fortzusetzen

Der Diebstahl allein sei zu geringfügig, um das Verfahren fortzusetzen, stellte der Vorsitzende Richter daraufhin am Dienstag fest. Dem stimmten alle Beteiligten zu. Die Angeklagten sollen die entsorgten Lebensmittel vom umzäunten Gelände des Supermarktes mitgenommen haben.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Düren die jungen Leute zu 70 beziehungsweise 30 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und auch die beiden Angeklagten legten Berufung ein. Die Verfahrenseinstellung in zweiter Instanz quittierten die jungen Leute mit lautem Jubel.

Voraussetzung für eine Einstellung während eines Verfahrens sei eine geringe Schuld, fehlendes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und die Zustimmung aller Prozessbeteiligten, erläuterte Gerichtssprecherin Daniela Krey. Die Einstellung sei nicht richtungsweisend für andere Fälle des sogenannten Containerns: "Es kommt immer auf den Einzelfall an, auf Person und Tat." (dpa)