Bochum. . Den Einsatz von Polizei oder Feuerwehr bei einem Brand oder einer Ruhestörung zahlt meist die Allgemeinheit, also die Gemeinschaft der Steuerzahler. Nur in wenigen Fällen werde die potenziellen Verursacher zur Kasse gebeten, wie die Feuerwehr erklärt.
Die neue Eigentumswohnung war fast fertig renoviert, als dem Handwerker ein Missgeschick passierte. Mit der Heißluftpistole hatte er alte Farben von den Bodendielen entfernt, wodurch sich wohl ein Funke im Staub der Ritzen festsetze. So entwickelte sich nachts ein Schwelbrand. Die bange Frage der Wohnungseigentümerin lautete nun: Wer muss den Feuerwehreinsatz bezahlen?
Dieser hatte erheblichen Umfang. Wegen der Rauchentwicklung von den Nachbarn alarmiert, fuhren zwei Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr vor. Ein Dutzend Männer mit Atemschutzgeräten stürmte das Treppenhaus und die Wohnung, mit Wasser sparten sie nicht. Der Einsatz dauerte mehrere Stunden. Müssten nun die potenziellen Verursacher solche Besuche selbst bezahlen, wäre mancher Bürger finanziell überfordert oder sogar ruiniert.
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Doch Dirk Hagebölling, der Chef der Bochumer Feuerwehr, gibt Entwarnung: „Die Kosten der Feuerwehr tragen die Kommunen, nur in Ausnahmefällen die Bürger.“ Selbst in Fällen, die auf Unachtsamkeit zurückzuführen sind, ist das so. Der Grund: „Grobe Fahrlässigkeit ist nur sehr schwer nachzuweisen“, so Hagebölling. Lässt sich aber, wie beim beschriebenen Wohnungsbrand, kein eindeutiges Verschulden nachweisen, kann man die vermeintlichen Verursacher nicht verantwortlich machen.
Allgemeinheit trägt die Kosten
Meistens trägt deshalb die Allgemeinheit die Kosten, oder die Feuerwehr versucht, sich bei einer Feuerversicherung schadlos zu halten. Aber es gibt Ausnahmen, die in den Feuerwehrgesetzen der Länder festgelegt sind. In Nordrhein-Westfalen gilt das beispielsweise für Brände von Autos und Motorrädern. Hier ist in jedem Fall die privat abgeschlossene Versicherung gefragt. Teuer werden kann es auch, wenn Spaßvögel absichtlichen Fehlalarm auslösen oder Brandstifter zu Werke gehen.
Die Gebührenordnung für „Einsätze der Feuerwehr der Stadt Bochum“ vermittelt einen Eindruck, welche Kosten in solchen Fällen entstehen. Pro Arbeitsstunde eines Feuerwehrmannes werden bis zu 64 Euro in Rechnung gestellt. Sind zehn Beamte für drei Stunden unterwegs, erreicht alleine dieser Posten fast 2000 Euro.
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Ein Fahrzeug mit Drehleiter schlägt mit 81,50 Euro stündlich zu Buche, der Kranwagen mit 225 Euro. Empfindlich teuer wird es allerdings auch, wenn man selbst oder die eigene Brandmeldeanlage falschen Alarm auslöst, worauf die Löschfahrzeuge ausrücken. Bochum schickt dann eine Rechnung über 553 Euro. Die Gebühren differieren allerdings von Kommune zu Kommune.
Die Gebühren differieren von Kommune zu Kommune
Bei der Polizei verhält es sich ähnlich. Wenn die private Alarmanlage am Einfamilienhaus zu sensibel eingestellt ist und eine streunende Katze den Polizeieinsatz auslöst, muss man mit einem Zahlungsbescheid rechnen. Ebenso, wenn das falsch geparkte Auto abgeschleppt wird. Dann sind nicht nur der Abschleppwagen und das Knöllchen zu bezahlen, sondern zusätzlich auch eine Verwaltungsgebühr.
Bei sehr vielen weiteren Ereignissen trägt die Kosten aber die jeweilige Landeskasse. Selbst in Fällen, in denen die Verantwortung eindeutig feststeht. Veranstaltet der Nachwuchs beispielsweise eine laute Party, worauf die Nachbarn mehrmals die Polizei rufen, sind die Besuche der Beamten gratis. Wobei dieses Adjektiv eigentlich falsch ist: In ihrer Rolle als Steuerzahler finanzieren die Bürger die öffentliche Ordnung dennoch.