Essen. Katze im Baum oder Hund im Hasenbau: Die Arbeit der Feuerwehr beschränkt sich längst nicht mehr darauf, Brände zu löschen. Im vergangenen Jahr ist sie 40.000 Mal ausgerückt, um Tiere aus Notlagen zu retten. Teure Aktionen, die den Tierhalter in Nordrhein-Westfalen meistens nichts kosten.
„Moglie“, 13, hat in der letzten Woche einen schwierigen Alarm bei der Feuerwehr in Oer-Erkenschwick ausgelöst. Der Jagdterrier war hinter einem Karnickel her. Das trickste den Verfolger aus. „Moglie“ geriet in einen engen Hasenbau und blieb stecken. Fünf Feuerwehrmänner rückten mit Schaufel und Spaten an. Sie scheiterten. Erst ein Bagger half, den völlig verängstigten Hund zu befreien.
„Hund im Kanal“. „Katze im Baum“. „Ziege im Teich“. Es sind immer öfter die Einsatzorder für die Feuerwehren im Land. In Siegen haben sie, zwei Tage vor der „Moglie“-Rettung, die Dackeldame „Roxy“ mit Hilfe von Kaminkehrerbesteck aus dem Abwasserrohr geholt. „Roxy“ hatte einen Fuchs gejagt. Auch der Fuchs hat überlebt und schoss zur Überraschung der Retter nach seinem Häscher aus dem Rohr, um im nächsten Gebüsch zu verschwinden.
Rund 40.000 Einsätze der Feuerwehr im vergangenen Jahr
Bundesweit rund 40.000 Mal sind im letzten Jahr Feuerwehreinheiten ausgerückt, um Tiere aus aussichtslosen Situationen zu bergen. Das sind etwa fünf Prozent aller Einsätze. Manchmal ist der Aufwand beträchtlich wie kürzlich im Berliner Tegeler Forst. 40 Mann mussten anrücken. Für die Befreiung des Foxterriers hat sein Herrchen am Ende eine Rechnung über 10.000 Euro bekommen.
„Die Zahl der Einsätze, um Tiere zu retten, hat deutlich zugenommen“, sagt Christoph Schöneborn, Sprecher der Verbandes der Feuerwehren in NRW. Die Gründe dafür? Tierschutz sei eben stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein gerückt. „Die Menschen sind sensibler geworden, und für uns sind selbstverständlich auch Tiere fühlende Wesen.“ Dabei gingen die Rettungsaktionen oft weit über Hund und Katze hinaus. „Gar nicht so selten verstopfen Entenküken die Leitungen.“
Tiereigentümer müssen in NRW in der Regel nichts zahlen
Anders als in Berlin müssen Tiereigentümer in Nordrhein-Westfalen in der Regel keinen Cent zahlen, wenn der Hausgenosse in Not gerät. Das erledigt der Steuerzahler über die Kommunaletats.
Der Paragraf 41 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) sieht eine Erstattungspflicht durch den Verursacher eines Einsatzes nur dann vor, wenn er „die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat“. Aber wer treibt seinen Kater schon absichtlich auf den Baum? Und wie ließe sich das beweisen?
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Beim Deutschen Feuerwehrverband in Berlin sagt man, natürlich könne ein Katzenbesitzer auch mal warten, bis sein Tier selbst die Baumkrone verlässt, weil der Hunger übermächtig geworden ist. Aber ob so viel Geduld bangenden Kinderseelen zuzumuten ist? Wer mit Feuerwehrchefs spricht, spürt, dass sie die Tierrettungen durchaus gerne als Imagepflege sehen: „Das Medienecho ist viel größer, als wenn wir einen richtig gefährlichen Einsatz haben.“
Regelmäßige Fortbildungen für Feuerwehrleute
In Herdecke bei Dortmund haben die Brandschützer inzwischen erkannt, dass sie nicht so richtig für tierische Einsätze ausgebildet sind. Es gibt hier regelmäßige Fortbildungen, zumal ein Tierpfleger unter den eigenen Leuten ist. Höhepunkt ist die Prüfung, einen Schwan einzufangen.
„Wir liegen hier zwischen zwei Ruhrseen“, sagt Hans-Jörg Möller, Chef der Freiwilligen Feuerwehr. „Schwäne und Gänse in Not“ seien fast alltäglich. Dazu kommt die Natter auf dem Balkon. „Auch Schlangen sind ein großes Thema“, erzählt Möller. Dann und wann sogar Kühe. In Herdecke lernt die Feuerwehr sogar, mit Rindviechern umzugehen.
Vorsicht ist da geboten. Möller: „Die walzen alles nieder.“