Los Angeles. Dr. Conrad Murray, der frühere Leibarzt von Michael Jackson, hat gegen das Hafturteil Berufung eingelegt. Ihm war vorgeworfen worden, den betäubten Jackson unbeaufsichtigt gelassen zu haben. Wichtige Zeugenaussagen seien außer Acht gelassen worden.
Der frühere Leibarzt von Pop-Ikone Michael Jackson hat gegen seine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung des Sängers Berufung eingelegt. Die Anklage habe nicht beweisen können, dass Jackson am 25. Juni 2009, dem Tag seines Todes, das Betäubungsmittel Propofol verabreicht bekommen habe, argumentierten die Anwälte von Conrad Murray in ihrem 231 Seiten starken Berufungsantrag, den sie am Montag in Los Angeles einreichten. Murray war im November 2011 zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Wichtige Zeugenaussagen nicht zugelassen
Der heute 60-Jährige machte außerdem geltend, dass bei seinem Prozess Zeugenaussagen nicht zugelassen, die den Fall in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten. "Die Geschworenen durften nicht erfahren, dass, als Jackson starb, er (der Konzertagentur) AEG fast 40 Millionen Dollar schuldete, mehr als 30 Klagen gegen ihn liefen". Auch den US-Steuerbehörden habe der Popstar mehrere Millionen Dollar geschuldet.
Michael Jacksons Garderobe
Die Anklage hatte Murray vorgeworfen, Jackson am Tag seines Todes einen Tropf mit Propofol angehängt und ihn dann unbeaufsichtigt gelassen zu haben, so dass der Sänger an einem Atemstillstand starb. Murray versichert hingegen, er habe Jackson drei Tage lang kein Propofol gegeben und ihm schließlich nur eine 25-Milligramm-Injektion des Betäubungsmittels verabreicht, damit er besser schlafen könne. Danach habe er Jackson eine Kochsalzlösung als Infusion angehängt.
Prozess gegen Konzertagentur AEG
Murray legte die Berufung ein, kurz nachdem Anfang April ein Prozess um milliardenschweren Schadenersatz gegen Jacksons Konzertagentur AEG begonnen hatte. Jacksons Mutter Katherine und seiner Kinder werfen AEG vor, zu großen Druck auf den Sänger ausgeübt zu haben und damit eine Mitschuld an seinem Tod zu tragen.