Essen. Vermögenswirksame Leistungen sind so etwas wie Geschenke von der Firma. Aber: Längst nicht jeder Arbeitnehmer nimmt diese Möglichkeit in Anspruch, viele Millionen Deutsche lassen im Laufe der Jahre Tausende Euro einfach verfallen.

Wer verzichtet freiwillig auf geschenktes Geld? Rund neun Millionen Arbeitnehmer tun offenbar genau das. Obgleich 23 Millionen Angestellte und Beamte einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, haben, nehmen nur 14 Millionen Menschen die Finanzspritze vom Chef tatsächlich in Anspruch. Im Laufe der Jahre bedeutet das einen Verzicht auf mehrere tausend Euro. „Wer VL nicht nutzt, verschenkt Geld“, stellt die Stiftung Warentest fest.

Anspruch prüfen

Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie einen Anspruch haben. Geregelt ist dieser im jeweiligen Tarif- oder Ar­beitsvertrag. Je nach Branche werden bis zu 40 Euro im Monat vom Arbeitgeber gezahlt. Arbeitnehmer können den Betrag mit eigenen Mitteln aufstocken. Dazu gibt es noch eine Arbeitnehmersparzulage vom Staat, wenn das zu versteuernde Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet. Wichtig: Die Einkommensgrenzen beziehen sich nur auf die staatliche Förderung, nicht auf die VL an sich.

Der Sparvertrag

Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben damit alle – auch Gutverdiener. Beschäftigte suchen sich einen Sparvertrag aus und schließen ihn eigenständig ab. Der Chef bekommt einen Nachweis und überweist fortan jeden Monat eine bestimmte Summe auf das „Sparkonto“.

Die Sparzeit läuft sechs Jahre. Nach sieben Jahren ist das Geld verfügbar. Ein vorzeitiger Ausstieg ist zwar möglich, aber in der Regel nicht empfehlenswert. Vor allem dann nicht, wenn staatliche Zulagen fließen, diese werden dann nämlich gestrichen.

Arten der Geldanlage

Grundsätzlich können die Spargelder in einen Banksparplan, Bausparvertrag oder in einen Fondssparvertrag fließen. Die höchsten Renditechancen bieten Aktienfonds. Das Risiko aber ist höher als bei sicheren Sparanlagen. „Aktienfonds eignen sich für VL-Sparer, die chancenreich anlegen wollen und keine Kursrisiken scheuen“, notiert das Verbraucherportal Biallo.de.

Die Stiftung Warentest empfiehlt, auf Ausgabeaufschläge und Depotkosten zu achten. „Günstiger als über ihre Hausbank kaufen Anleger die Fonds über Fondsvermittler im Internet“, raten die Verbraucherschützer. Und: Ein Blick auf börsennotierte Indexfonds (ETFs) lohnt sich, weil keine Gebühren für ein aktives Fondsmanagement fällig werden. Vorteil von Aktienfonds: Die Arbeitnehmersparzulage fließt bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro). Sie beträgt 80 Euro pro Jahr (160 Euro).

Keine Kursrisiken gibt es beim Banksparplan. Die Renditen liegen je nach Sparplan derzeit zwischen rund 2,5 und 3,5 Prozent. Nachteil: Für Banksparpläne gibt es ebenso wie für Lebensversicherungen keine Zuschüsse vom Staat. Damit sind Banksparpläne vor allem für Anleger interessant, die wegen höherer Einkommen ohnehin keine Arbeitnehmersparzulage bekommen.

Anders sieht es bei Bausparverträgen aus. Hier fließt eine staatliche Förderung bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro (Verheiratete: 35.800 Euro). Die Sparzulage beträgt bis zu 43 Euro, bei Ehepaaren bis zu 86 Euro. Zusätzlich kann man eine Wohnungsbauprämie kassieren (Einkommensgrenze: 25.600 Euro für Ledige, Ehepaare: 51.200 Euro; Prämie: 45 Euro (Ledige)/90 Euro (Verheiratete). Voraussetzung ist allerdings, dass das Geld für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwendet wird. Vorteile: hohe Förderung, risikolose Geldanlage.

Weniger bekannt ist die Tilgung eines Baukredits mit Hilfe der vermögenswirksamen Leistungen. Auch hier fließt eine staatliche Ar­beitnehmersparzulage von bis zu 43 Euro (Ehepaare: 86) im Jahr bis zu einer steuerlichen Einkommensgrenze von 17.900/35.800 Euro. Der Clou: Das Tilgen von Hypothekendarlehen bringt derzeit meist mehr Rendite als jede sichere Geldanlage. Voraussetzung ist, dass im Kreditvertrag entsprechende Sondertilgungsrechte vereinbart wurden.

Fazit

Für Millionen Arbeitnehmer sind vermögenswirksame Leistungen ei­ne interessante Sparform. VL-Sparen lohnt sich besonders, wenn Zuschüsse vom Chef und vom Staat fließen. Wer dann noch einen passenden Sparvertrag auswählt, kann selbst in Zeiten historisch niedriger Zinsen ansehnliche Renditen erwirtschaften.