Neu Delhi. Gut einen Monat nach der Vergewaltigung einer jungen Studentin in einem Bus in Indien hat am Montag der Prozess gegen die mutmaßlichen Peiniger vor einem Schnellgericht in Neu Delhi begonnen. Fünf von ihnen droht die Todesstrafe. Der Verhandlungsort soll möglicherweise verlegt werden.

Mehr als einen Monat nach der tödlichen Gruppenvergewaltigung einer jungen Inderin hat am Montag der Prozess gegen die mutmaßlichen Peiniger vor einem Schnellgericht in Neu Delhi begonnen. Die Anklageschrift sei dem Richter vorgelegt worden, teilte der Staatsanwalt Dayan Krishnan mit. Die Beweisaufnahme gegen die fünf Angeklagten solle am Donnerstag beginnen. Medienvertreter wurden von dem Prozess ausgeschlossen.

Die Frau war am 16. Dezember in einem fahrenden Bus von mehreren Männern vergewaltigt und gefoltert worden. Sie starb zwei Wochen später an ihren inneren Verletzungen. Der Fall hatte national und international Anteilnahme und Proteste ausgelöst und eine Debatte über die Rolle der Frau in Indien losgetreten.

Antrag auf Verlegung des Verhandlungsortes

Die Prozesseröffnung erfolgte vor einem Spezialgericht mit der Befugnis für ein beschleunigtes Verfahren. Allerdings nahm das Oberste Gericht inzwischen die Petition eines des Angeklagten zur Beratung an, den Verhandlungsort möglicherweise zu verlegen. Der Gerichtshof teilte am Montag mit, dass am Dienstag eine Anhörung zu dem Antrag stattfinden werde. Einer der Angeklagten hatte argumentiert, dass er in der Stadt, in der das Verbrechen begangen wurde, keinen fairen Prozess bekommen könne.

Die Empörung über die Gruppenvergewaltigung ist in Indien und insbesondere in der Hauptstadt noch immer groß. Erst am Montag trat erneut die Familie des 23-jährigen Opfers an die Öffentlichkeit: Ihr Vater forderte einen schnellen Prozess und die Hinrichtung der Angeklagten. "Es ist die Pflicht des Gerichts und der Richter dafür zu sorgen, dass das Urteil schnell gesprochen wird und alle Männer gehängt werden", sagte der Vater. Kein Mensch habe das Recht, nach einem solch "abscheulichen" Verbrechen weiterzuleben.

Fünf Tatverdächtigen vor dem Schnellgericht droht die Todesstrafe

Der eigentliche Mordprozess beginnt erst, nachdem sich die Angeklagten für schuldig oder unschuldig erklärt haben. Zuvor haben die Verteidiger Gelegenheit, die Punkte der Anklageschrift vor Gericht infrage zu stellen. Wie lange das dauern wird, ist unklar. Vor dem Schnellgericht sind fünf Tatverdächtige angeklagt. Ihnen droht die Todesstrafe. Der sechste Verdächtige soll minderjährig sein und daher vor ein Jugendgericht gestellt werden.

Der Anwalt A. P. Singh sagte vor der Anhörung am Montag, er habe bei Gericht beantragt, auch einen seiner beiden Mandanten als Jugendlichen anzuerkennen. Er sei am 1. März 1995 geboren worden und damit zum Zeitpunkt der Tat am 16. Dezember 2012 noch nicht volljährig gewesen. Er müsse daher ebenso wie der sechste Verdächtige vor ein Jugendgericht gestellt werden. Die Polizei habe den Geburtstag fälschlicherweise mit dem 1. März 1994 angegeben. (dpa, afp)