Neu Delhi. Nach der Vergewaltigung einer jungen Inderin sollen die Tatverdächtigen am Donnerstag angeklagt werden. Den fünf Beschuldigten soll Mord vorgeworfen werden. Wegen der außergewöhnlichen Schwere des Mordfalls droht den Männern die Todestrafe. Ein neues Schnellgericht soll über sie urteilen.
Fünf Tage nach dem Tod des indischen Vergewaltigungsopfers soll am Donnerstag in Neu Delhi Anklage wegen Mordes gegen fünf Beschuldigte erhoben werden. Bei dem sechsten Tatverdächtigen muss nach Polizeiangaben noch geprüft werden, ob er minderjährig ist. Dann stellt sich heraus, ob auch bei ihm Erwachsenenstrafrecht angewandt werden darf oder er vor ein Jugendgericht treten muss.
Den volljährigen Beschuldigten droht die Todesstrafe. Ein neues Schnellgericht soll über sie urteilen. Eine genaue Zeit für die Anklageerhebung stand zunächst nicht fest.
Das 23-jährige Opfer war am 16. Dezember von mehreren Männern in einem Bus in Neu Delhi vergewaltigt, mit einer Eisenstange misshandelt und nackt aus dem fahrenden Fahrzeug geworfen worden. Am Samstag war die junge Frau nach mehreren Notoperationen in einem Spezialkrankenhaus in Singapur an ihren Verletzungen gestorben. Ein Freund von ihr wurde ebenfalls misshandelt und überlebte verletzt.
Todesstrafe darf bei außergewöhnlich schweren Mordfällen verhängt werden
Die Polizei hatte nach dem Tod der Frau mitgeteilt, sie strebe die schwerst mögliche Strafe für die Täter an. In außergewöhnlich schweren Mordfällen kann in Indien die Todesstrafe verhängt. Sie wird selten vollstreckt, bei besonders drastischen Straftaten kommt es aber zu Hinrichtungen.
Zuletzt war im vergangenen November der letzte überlebende Attentäter der Terrorserie von Mumbai Ende 2008 gehängt worden. Präsident Pranab Mukherjee hatte sein Gnadengesuch abgelehnt. Es war die erste Hinrichtung in Indien seit dem Jahr 2004. (dpa)