Berlin. Das Bundeskabinett hat die geplante Neuregelung zu Beschneidung von Jungen gebilligt. Danach soll die Beschneidung von Jungen unter bestimmten Voraussetzungen künftig straffrei sein. Der Eingriff darf aber nur religiös motiviert und nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen.
Jüdische und muslimische Eltern sollen die Beschneidung ihrer Söhne künftig erst nach einer Aufklärung über die medizinischen Risiken veranlassen können. Das sieht ein am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeter Gesetzentwurf vor, mit dem die religiös motivierte Entfernung der Vorhaut in Deutschland möglich bleiben soll.
Die Bundesregierung reagiert damit auf die Empörung weiter von jüdischen und muslimischen Gemeinden, die sich durch ein Gerichtsurteil in ihrer Religionsausübung beeinträchtigt sahen. Das Landgericht Köln hatte die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet.
Der Eingriff muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen
Mit der Novelle soll nun die Strafverfolgung der rituellen Beschneidungen ausgeschlossen werden. Der Entwurf sieht vor, dass von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes Beschneidungen vornehmen dürfen. Der Eingriff muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen.
Mit dem Kabinettsbeschluss sei ein wichtiges Signal zur Beseitigung der Unsicherheiten in den Religionsgemeinschaften gegeben worden, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. "Die parlamentarische Beratungen können jetzt zügig aufgenommen werden." (rts)