Berlin/München. Der Bundesrat hat dem Beschneidungsgesetz am Freitag zugestimmt. Laut Beschluss soll die Beschneidung von Jungen erlaubt bleiben, wenn sie den Regeln der ärztlichen Kunst folgt und das Kindeswohl nicht gefährdet. Bevor das umstrittene Gesetz gültig wird, muss es der Bundestag noch verabschieden.
Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Beschneidungsgesetz. Die Länderkammer "unterstützt die Regierung in ihrem Bemühen, Rechtssicherheit im Zusammenhang mit religiösen Beschneidungen zu schaffen", teilte der Bundesrat am Freitag nach seiner Sitzung mit.
Das Kabinett hatte beschlossen, dass eine Beschneidung von Jungen zulässig sein soll, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt und das Kindeswohl nicht gefährdet wird. In den ersten sechs Lebensmonaten des Sohnes dürfen dem Gesetzentwurf zufolge auch Nicht-Mediziner die Beschneidungen vornehmen. Dies gilt aber nur, wenn die jeweiligen Personen dafür besonders ausgebildet sind.
Knobloch für rasche Verabschiedung des Beschneidungsgesetzes
Regelungsbedarf gibt es durch ein Urteil des Kölner Landgerichts, das die Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte. Nächste Station im Gesetzgebungsprozess ist der Bundestag. Im Judentum und im Islam ist die Beschneidung Bestandteil der religiösen Identität.
Nach dem Ja des Bundesrates wünscht sich die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, eine rasche Entscheidung des Parlaments. "Ich hoffe sehr, dass auch der Bundestag das Gesetz sehr bald und in der vorliegenden Form verabschieden wird", sagte Knobloch am Freitag. Dies sei ein weiterer wichtiger Schritt, um schnellstmöglich die nach dem Kölner Urteil entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. (dapd)