Berlin. Insgesamt habe es im vergangenen Jahr über 12.000 Vorwürfe von Patienten gegeben, teilte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung mit. Die meisten Fehler passierten in der Therapie von Kniegelenks- und Hüftgelenksarthrosen. Die meisten Vorwürfe richteten sich gegen Krankenhäuser.

Mehr als 4000 Behandlungsfehler haben Ärzte nach Erhebungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) nachweislich im vergangenen Jahr begangen. Insgesamt untersuchten die Gutachter 12.686 Vorwürfe, mit denen sich Patienten zuvor an ihre Krankenkasse gewandt hatten, wie der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen am Mittwoch in Berlin mitteilte. Vor fünf Jahren haben sie noch rund 11.000 Fälle untersucht.

Die meisten Fehler haben Ärzte bei der Therapie von Kniegelenks- und Hüftgelenksarthrose begangen. Am häufigsten sahen sich Orthopäden und Chirurgen mit dem Verdacht konfrontiert, bei der Behandlung etwas falsch gemacht zu haben. Zwei Drittel der Vorwürfe richteten sich gegen Krankenhäuser, ein Drittel gegen Ärzte in eigener Praxis.

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Von Daniel Freudenreich

Die meisten Fehler passieren Ärzten nach Angaben der MDK bei therapeutischen Eingriffen. "Nach unserer Erfahrung kommt es bei einer erheblichen Zahl von Behandlungsfehlern zu einer Verkettung von Versäumnissen", erläuterte Astrid Zobel vom MDK Bayern.

Wie viele Kunstfehler insgesamt in Deutschland passierten, lasse sich jedoch nicht sagen. Geschädigte Patienten können sich nämlich auch an Schlichtungskommissionen der Ärztekammern wenden oder den Mediziner direkt verklagen. Die Ärztekammern beschäftigten sich 2011 mit 11.100 Fällen, in 2287 bestätigte sich der Fehlerverdacht zweifelsfrei.

Hoffnung auf Patientenrechtsgesetz

Vize-MDK-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer bemängelte, dass bisher nur ein geringer Teil der Geschädigten seine Rechte wahrnähme. "Vielen Patienten ist nicht bekannt, dass sie sich an ihre Krankenkasse wenden können und diese dann oft die MDK beauftragen", sagte Gronemeyer.

Unionspolitiker setzen deshalb Hoffnungen auf das neue Patientenrechtegesetz, das im Herbst vom Bundesrat behandelt werden und dann zum neuen Jahr in Kraft treten soll. Es sieht vor, dass jede Krankenkasse ihre Kunden beim Umgang mit Behandlungsfehlern unterstützen muss. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), erhofft sich dadurch, dass "Fehlerkultur zum festen Bestandteil des Behandlungsgeschehens" wird. Auch werde es das Verhältnis zwischen Arzt und Patient entkrampfen, weil es den Arzt verpflichte, besser über die Behandlung zu informieren.

Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn drang auf eine rasche Umsetzung des Gesetzes: "Denn Patienten fühlen sich in einer solchen Situation oft allein gelassen." Dagegen warf die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink der Regierung vor, keine Erleichterungen für Patienten mit dem neuen Gesetz anzustreben. Sie forderte, die Beweispflicht umzukehren: Nicht Patienten sollten beweisen müssen, dass Ärzte etwas falsch gemacht haben, sondern Ärzte sollten nachweisen, dass nicht ihr Fehler Ursache für einen Schaden sei. (dapd)