Keine Frage, jeder Behandlungsfehler durch einen Arzt ist einer zu viel. Zumal die Folgen tödlich sein können. Und dennoch müssen wir einsehen, dass auch ein Mediziner nicht unfehlbar ist. - Ein Kommentar.

Keine Frage, jeder Behandlungsfehler durch einen Arzt ist einer zu viel. Zumal die Folgen tödlich sein können. Und dennoch müssen wir einsehen, dass auch ein Mediziner nicht unfehlbar ist. Gemessen an den zig Millionen Behandlungsfällen ist die Zahl der Fehler gering, und sie dürfte dies auch dann bleiben, wenn man von einer hohen Dunkelziffer ausgeht.

Am Ende kommt es darauf an, dass der Patient rasch Hilfe bekommt, wenn es mutmaßlich oder tatsächlich einen Behandlungsfehler gegeben hat. Hier geht das Patientenrechtegesetz einen kleinen richtigen Schritt, indem es die Krankenkassen zur Mithilfe verpflichtet. Doch ein Gutachten nutzt dem Patienten nur bedingt. Wenn er einen Schadenersatz will und vor Gericht geht, kostet das Geld und Zeit.

Arme oder schwer kranke Patienten haben beides nicht. Auch wird es immer schwere Schäden nach einer ärztlichen Behandlung geben, bei denen man am Ende nicht sagen kann, ob der Mediziner geschludert hat. Deshalb hätte es einen Härtefallfonds geben müssen. Dazu konnte sich das Kabinett aber leider nicht durchringen.