Lille. Glück gehabt - und das gleich doppelt: Eine Französin gewann im Lotto, doch kurz danach wurde ihr der Tippschein gestohlen. Dass sie den Gewinn von fast 300 000 Euro dennoch ausgezahlt bekam, lag nicht zuletzt am Dieb. Denn der löste den Schein nicht ein.
Obwohl ihr Sieger-Tippschein zwischenzeitlich von einem Langfinger beiseite geschafft wurde, erhält eine 73-jährige Französin einen Lottogewinn von 295.000 Euro ausbezahlt. Wie die Zeitung «L'Observateur du Valenciennois» am Samstag berichtete, sah die Lottogesellschaft den Bericht der Rentnerin aus Denain als erwiesen an, dass sie den Schein mit den richtigen Lottonummern noch am Tag nach der Auslosung besessen hatte. Erst danach war ein Dieb in ihre Wohnung eingestiegen und hatte ihre Handtasche samt Geld und Lottoschein entwendet.
Die Polizei war von vornherein über den Diebstahl unterrichtet. Sie ging zunächst davon aus, der Dieb wolle den Lottoschein einlösen. Dies unterblieb jedoch, so dass die Gewinnsumme nach wie vor verfügbar war. Nach zwei Monaten lief nun die Frist ab, in der der Lottogewinn hätte geltend gemacht werden müssen. Der Besitzer des Kiosks, in dem die alte Dame den Lottoschein abgegeben hatte, konnte sich noch erinnern, dass sie den Gewinn bei ihm abholen wollte. Er hatte sie jedoch wegen der hohen Summe an eine Zentralstelle der Lottogesellschaft verweisen müssen. (afp)