Koblenz. Wegen ihres Blindenhunds ist eine sehbehinderte Frau aus einem Supermarkt in Koblenz geworfen worden. Die Frau beschwerte sich bei der Polizei. Die Beamten erklärten der Filialleiterin, dass das Gesetz Blinden erlaube, ihre Hunde mit in Supermärkte zu nehmen. Doch die Blinde durfte trotzdem nicht rein.
Eine blinde Touristin ist in Koblenz eines Lebensmitteldiscounters verwiesen worden. Grund für den Rausschmiss am Samstag war, dass sie ihren Hund bei dem Einkauf mit sich führte, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Die Frau beschwerte sich daraufhin bei der Polizei. Diese klärte die Filialleiterin auf, dass zwar grundsätzlich keine Hunde in Lebensmittelgeschäften mitgeführt werden dürften. Eine Ausnahme sehe die bundeseinheitliche Verordnung zur Lebensmittelhygiene aber für Führhunde vor.
Nach Angaben der Polizei bestand die Filialleiterin auf ihr Hausrecht, wollte aber eine generelle Klärung mit der Geschäftsführung des Discounters herbeiführen. Die Touristin musste ihre Einkäufe andernorts tätigen. (dapd)