München. Bereits im März hatte das Landgericht München die einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung an “Mein Kampf“ bestätigt. Nun hat das Oberlandesgericht die Berufung des Verlegers zurückgewiesen. “Mein Kampf“ von Adolf Hitler darf die Broschüre mit Textauszügen und Kommentaren nicht veröffentlichen.

Adolf Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" darf zunächst nicht veröffentlicht werden. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag eine Berufung des britischen Verlegers Peter McGee gegen eine einstweilige Verfügung zurück, die ihm die Veröffentlichung kommentierter Auszüge aus "Mein Kampf" untersagt.

Bereits im März hatte das Landgericht München die einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern gegen die Veröffentlichung bestätigt. Bayern besitzt noch bis 2015 die Urheberrechte an "Mein Kampf". Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Urheberrecht des Freistaates. McGee wollte Passagen aus der Hetzschrift gemeinsam mit einem umfangreichen Kommentar in einer 16-seitigen Broschüre veröffentlichen, die an Kiosken erhältlich sein sollte. (dapd)