München. Der deutsche Musikrechteverwerter Gema hat YouTube vorgeworfen, mit Sperrvermerken für Musikvideos gezielt provozieren zu wollen. “Es geht nur darum, Stimmung gegen die Gema zu machen“, warf ihr Syndikus Alexander Wolf Googles erfolgreicher Videoplattform vor.
Die Fronten zwischen dem deutschen Musikrechteverwerter Gema und Googles Videoplattform YouTube verhärten sich weiter. Nun wirft die Verwertungsgesellschaft Gema dem Internetdienst vor, mit seinen Sperrvermerken gezielt zu provozieren. "Es geht nur darum, Stimmung gegen die Gema zu machen", sagte Gema-Syndikus Alexander Wolf der "Süddeutschen Zeitung". YouTube äußerte sich zunächst nicht zu dem neuerlichen Vorwurf.
Nicht alle neuen Inhalte bei YouTube sind eigene Aufnahmen der Nutzer: Vieles ist illegal. YouTube sperrt deshalb mit technisch aufwendigen und nahezu voll automatisierten Abgleichen Kinofilme, TV-Serien und auch Musik - darunter Titel von Künstlern, die sich hierzulande von der Gema vertreten lassen. YouTube nennt das Prinzip "Content ID".
Gema wartet auf "erheblich" bessere Lizenzgebühren
In dem am Montag erschienenen Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" sagte der Rechtsberater der Gema, YouTube habe die entsprechenden Inhalte meist "nicht auf Betreiben der Gema hin gesperrt, sondern aus eigenen Stücken". Er kritisierte Sperrvermerke wie "Die GEMA hat die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt. Das tut uns leid." Gema-Syndikus Wolf sagte dazu, die Verwertungsgesellschaft dürfte Anbietern wie YouTube die nötigen Rechte gar nicht verwehren. Dafür sorge ein "Kontrahierungszwang".
Tatsächlich hatten YouTube und Gema sogar einst einen entsprechenden Vertrag geschlossen. Bis dieser Ende 2009 auslief, konnten Nutzer viele Musikvideos auf YouTube kostenfrei und völlig legal einsehen: YouTube, das fleißig Werbung schaltet, führte Teile seiner Einnahmen ab. Seitdem steht jedoch eine Einigung aus. Wolf betonte nun, das Angebot von YouTube sei bisher "nicht akzeptabel und muss erheblich nachgebessert werden". So wie die Gema verpflichtet sei, jedem seine Rechte einzuräumen, so müsse sie eben auch gute Bedingungen erzielen.
Längst sind auch nachgesungene Titel betroffen
Mitte April fing sich YouTube in den laufenden Verhandlungen auch ein Gerichtsurteil ein. Das Hamburger Landgericht verpflichtete den in der Hansestadt mit eigenen Büros ansässigen Internetdienst unter anderem dazu, seinen automatischen Abgleich geschützter und nicht selbst lizenzierter Titel auszudehnen: Neben Originaltiteln muss der Anbieter auch Coverversionen erkennen. Die Prüfung soll auch dann verlässlich anschlagen, wenn geschützte Titel nachgesungen werden. (dapd)