Essen/Hamburg. . Wer in Deutschland Musikvideos auf Youtube anschaut, guckt oft ins Schwarze - Inhalte sind gesperrt. Seit fast drei Jahren streiten sich die Musikrechteverwertungsgesellschaft Gema und Youtube über die Nutzungsrechte. An diesem Freitag wird in Hamburg dazu ein Grundsatzurteil erwartet.

Die Gema macht sich mit ihrer Arbeit nicht gerade Freunde: Vor Monaten waren es die Betreiber von Weihnachtsmärkten, bei denen sich die in München sitzenden Rechteverwertungsgesellschaft unbeliebt machte, weil sie die Gebühren für die Musiknutzung erhöht hatte. Die Piratenpartei tat sich im vergangenen Jahr damit hervor, "Gema-freie" Kinderlieder kostenlos in Kindergärten zu verteilen, weil die Gema begonnen hatte, dort Lizenzgelder einzutreiben. Jüngst sorgen sich Diskotheken-Betreiber in Deutschland um ihre Zukunft, weil die Gema kräftig an der Preisschraube für die dortige Zappeluntermahlung dreht. Auch im Internet sorgt die Gema für Wirbel: Mit dem Videoportal Youtube streitet sie sich um die Nutzung von Musikvideos.

Seit drei Jahren liegt der Münchner Rechteverwerter mit der Google-Tochter im Clinch. Es geht um die Nutzungsrechte von Musikvideos. Dass da was im Argen liegt merken Youtube-Nutzer, wenn sie auf der Suche nach Videos oft nur einen schwarzen Bildschirm sehen mit dem Eintrag: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar". Mehrere Tausend Musikvideos sollen derzeit auf diese Art gesperrt sein. Aus Sicht von Youtube ist die Gema schuld, aus Sicht der Gema ist es Youtube.

"Fuck Gema" - Urheberschutz ist ein hoch-emotionales Thema

Der Knackpunkt zu dem das Hamburger Landgericht an diesem Freitag ein Grundsatzurteil fällen will, ist die Frage inwieweit Youtube verantwortlich ist für das, was auf seinem Portal an Nutzerinhalten abrufbar ist und was Youtube tun muss, um Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer zu verhindern. Aus Sicht der Gema "macht sich Youtube die Inhalte zu Eigen, weil es um sie herum Werbung schaltet und damit Geld verdient", erklärt Sprecher Peter Hempel. Von diesem Geld will die Gema etwas abhaben. Denn ihre Aufgabe ist es, die Urheberrechte derer in Deutschland zu schützen und zu wahren, die Musik produzieren und komponieren.

Urheberschutz im Internet ist in Deutschland ein kontroverses Thema - und es wird äußerst emotional diskutiert: "Fuck den scheiß ich hab bock auf gute Vid,s auf YouTube und was ist! Alles gesperrt (...) und die Fuck Gema kann der Teufel Haben!!!!!!": So schimpft etwa ein Facebook-Nutzer in der bezeichnend getauften Gruppe "Fuck Gema". Demgegenüber zeigte die Wutrede von Sven Regener, Sänger der Band "Element of Crime", was der Urheberschutz aus Sicht von Liedtextern und Komponisten bedeutet.

Ein Urteil mit Bedeutung für alle Videoplattformen

Bei der Gema erwartet man jedenfalls von den Richtern in Hamburg nicht weniger als ein Grundsatzurteil, dessen Bedeutung über Youtube alleine hinausreicht: "Eigentlich hat es Bedeutung für sämtliche Videoplattformen, die nutzergenerierte Inhalte verbreiten", sagt Gema-Sprecher Peter Hempel. Er stellt klar: "Wir wollen natürlich nicht verhindern, dass die Menschen Musik hören - aber die, die die Musik produzieren, sollen auch von deren Nutzung profitieren können".

Endgültig entschieden werden dürfte der Streit Gema/Youtube unterdessen an diesem Freitag nicht, davon geht man auch bei der Gema aus. Das Verfahren dürfte wohl noch hinauf bis zum Bundesgerichtshof gehen und dementsprechend noch ein paar Jahre dauern. Nach Einschätzung von Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Internetrecht-Experte in Köln, ist davon auszugehen, dass die Richter in Hamburg die Position der Gema teilen werden: "Bereits in einem Verfahren im Jahr 2010 ließ das Gericht erkennen, das es davon ausgeht, dass der Gema ein Unterlassungsanspruch gegen Youtube zusteht".