Wuppertal. Lothar Matthäus hat Zeit gewonnen: Von dem Landgericht Wuppertal erhielt er am Donnerstag eine Gnadenfrist. Ein Insolvenzverwalter fordert insgesamt 177.000 Euro von dem ehemaligen Fußballstar. Matthäus selbst argumentiert mit “Nichtwissen“ - das findet der Richter “merkwürdig“.

Gnadenfrist für Lothar Matthäus: Im Wirtschaftsverfahren gegen den 51-Jährigen vor dem Wuppertaler Landgericht wird frühestens am 27. Juli entschieden. Der ehemalige Fußballstar sieht sich der Forderung eines Insolvenzverwalters in Höhe von 177.000 Euro ausgesetzt.

Nach Darstellung von Hardo Siepe, Anwalt eines Wuppertaler Insolvenzverwalters, hat sich Matthäus kurz vor der Auflösung einer Velberter Immobilienfirma, die ihm zu 93,75 Prozent gehörte, zu großzügig bedient. Einziger Geschäftszweck der Firma war die Vermietung eines Anbaus am Velberter Rathaus an die Stadt. 2007 verkaufte das Unternehmen die Immobilie für 5,15 Millionen Euro an die Stadt, 2009 beschlossen Matthäus und die drei Mitbesitzer, darunter Paul Breitner, die Firma zu liquidieren. Übrig blieb laut Siepe ein Stapel offener Rechnungen. Matthäus habe insgesamt 177.362 Euro zu viel aus dem Verkaufserlös der Immobilie gezogen.

Matthäus selbst muss nicht erscheinen

Laut Richter Dirk Büddefeld argumentiert Matthäus mit „Nichtwissen“. „Das erscheint mir merkwürdig“, sagte Büddefeld heute Morgen. Zum Termin im Gericht waren weder Matthäus noch seine Anwältin erschienen. Da ihnen ein Schriftsatz des Involvenzverwalters zu spät zugegangen sei, könne es auch kein Versäumnisurteil geben, sagte Büddefeld. Er will das Verfahren am 27. Juli fortsetzen. Matthäus selbst muss nicht erscheinen.

Büddefeld machte bereits deutlich, dass die Haftungsgrenze in diesem Fall bei 140.000 Euro liege und fragte Siepe, ob man sich mit der Gegenseite nicht vergleichen könne, etwa bei der Hälfte. Sogar eine Ratenzahlung schlug er vor. Siepe schüttelte den Kopf: „Wir liegen da viel zu weit auseinander.