Bochum. Nachdem ein Mietnomade 10.000 Euro Schaden angerichtet hatte, erstattete der Hauseigentümer Anzeige wegen Betrugs. Jetzt stellte das Amtsgericht das Verfahren ein. Es bestehe „kein öffentliches Interesse“.

Ernst Porck wähnte sich am Ziel. Endlich hatte er den Mietnomaden ausfindig gemacht, der ihm so großen Ärger bereitet hatte. Endlich würde der Betrüger seiner gerechten Strafe zugeführt. Da traf den 83-Jährigen der Beschluss des Amtsgerichts wie ein Faustschlag. „Verfahren eingestellt.“ Der Hausbesitzer hat doppelt verloren: knapp 10.000 Euro – und den Glauben an den Rechtsstaat.

Auf jährlich 200 Mio. Euro wird der Verlust geschätzt, den Hausbesitzer durch betrügerische Bewohner erleiden. „Es sind Einzelfälle. Auch durch die langen Vollstreckungsverfahren sind die Folgen für die Eigentümer aber gravierend“, weiß Erwin Köhler, Geschäftsführer von Haus & Grund.

Selbstauskunft des Mieters eingeholt

Ernst Porck war gewarnt. Schon einmal war der Diplom-Ingenieur einem Mietnomaden aufgesessen. Als 2009 eine Wohnung in seinem Haus an der Hiltroper Straße frei wurde, bat er den neuen Mieter daher, eine Selbstauskunft zu unterschreiben und zu erklären, dass „keine Mahnbescheide, Pfändungen oder Räumungsklagen vorliegen“.

Zuerst blieben die Raten für die Kaution aus. Bald stoppten auch die Mietzahlungen. Ernst Porck zog alle Register. Er erwirkte einen Titel auf die ausstehenden Mietzahlungen. Im November 2010 wurde die Wohnung geräumt. „Sie war voller Müll. Fliesen waren zerschlagen, der Laminat zerstört, die Wände verschmiert.“

Der Gerichtsvollzieherin war der Name des säumigen Mieters wohl bekannt. „Sie hatte ihn wegen der gleichen Gründe schon aus der vorherigen Wohnung ausgewiesen.“ Porck erinnerte sich an die Selbstauskunft – und sah seine Chance. Bei der Staatsanwaltschaft erstattete er Anzeige wegen Betrugs. Immerhin war eindeutig, dass der Mieter gelogen hatte. Nur dadurch sei er an die Wohnung gelangt. Nur dadurch habe der Gesamtschaden von 9630 Euro eintreten können, so der Hausherr.

Verständnis für das Unverständnis

Die Resonanz war ernüchternd. Weil „der Aufenthalt des Beschuldigten nicht ermitteln werden konnte“, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Dezember 2010 vorläufig ein. „Die haben’s doch gar nicht versucht“, machte sich der Senior selbst auf die Suche. Am Castroper Hellweg spürte er den Delinquenten auf. Mit Hinweis auf die neue Adresse seines Ex-Mieters beantragte er bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren wieder aufzunehmen.

Das Resultat „bestürzt“ den Bochumer. Kurz nach Weihnachten informierte ihn das Amtsgericht über die endgültige Einstellung des Verfahrens. Das Verschulden sei „als gering anzusehen“, „ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht nicht“.

Rita Finke-Gross hat Verständnis für das Unverständnis von Ernst Porck. „Bei dem strafrechtlichen Verfahren ging es aber nicht um den finanziellen Schaden, sondern allein um Betrugsvorwurf“, betont die Direktorin des Amtsgerichts und erklärt das Dilemma: „Es muss nachgewiesen werden, das allein die falsche Selbstauskunft zum Abschluss des Mietvertrages geführt hat; der Vermieter dadurch also gezielt getäuscht wurde. Das ist meist wenig aussichtsreich.“

„Unglaublich, wie leicht es Mietnomaden gemacht wird“, zürnt Ernst Porck. Er kämpft weiter – und hat Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.