Stade. Der als “Maskenmann“ bezeichnete Angeklagte hat erstmals selbst ausgesagt. Er gestand ein, den Angehörigen seiner Opfer “unfassbares Leid“ zugefügt zu haben. Seine Taten seien kaum entschuldbar. Ihm wird dreifacher Mord und sexueller Missbrauch an Kindern vorgeworfen. Er hat die Taten gestanden.
Der wegen dreifachen Mordes und sexuellen Missbrauchs an Kindern angeklagte Martin N. hat erstmals selbst vor dem Landgericht Stade gesprochen. Am vorletzten Verhandlungstag verlas der in den Medien als "Maskenmann" bezeichnete 41-Jährige eine mehrminütige schriftliche Erklärung. Der Angeklagte sagte, ihm sei bewusst, dass er eine Reihe verwerflicher Taten begangen habe. Er habe den Angehörigen seiner Opfer unfassbares Leid zugefügt. Die Taten seien kaum entschuldbar. Dafür sei er allein verantwortlich. Lange Zeit habe er die Taten verdrängt.
Mit seinem Geständnis bei der Polizei im April vorigen Jahres habe er einen Schlussstrich unter seine Taten ziehen wollen. Der Angeklagte hatte sich bislang in dem seit Oktober andauernden Prozess nur über seine beiden Anwälte geäußert.
Verteidigung plädiert auf lebenslange Haftstrafe ohne Sicherheitsverwahrung
Die Verteidigung ging am Mittwoch in ihrem Plädoyer von einer lebenslangen Haftstrafe für ihren Mandaten aus. Sie forderten aber, auf die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu verzichten. Martin N. habe mit seinem Geständnis maßgeblich zur Aufklärung der Verbrechen beigetragen. Zuvor hatte das Gericht einen Antrag der Verteidigung abgelehnt, erneut Zeugen zu befragen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung für Martin N. gefordert. Damit würde eine Entlassung nach 15 bis 22 Jahren erschwert. Die Nebenkläger hatten sich dieser Forderung weitestgehend angeschlossen. Dem Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, über Jahre hinweg in Schullandheime, Häuser und Zeltlager eingedrungen zu sein, um Jungen zu missbrauchen. Drei seiner Opfer soll er ermordet haben. Das Urteil wird für den 27. Februar erwartet. (dapd)