Stade. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für den mutmaßlichen Kindermörder Martin N. Er soll drei Jungen missbraucht und getötet haben. Die Plädoyers sind für Mitte Februar angekündigt. Das Urteil wird voraussichtlich am 27. Februar fallen.
Im Prozess gegen den mutmaßlichen Kindermörder Martin N. soll das Urteil voraussichtlich am 27. Februar fallen. Die Plädoyers der Nebenkläger und Verteidiger sind für den 13. und 15. Februar angesetzt, wie das Landgericht Stade am Montag mitteilte.
Dem als "Maskenmann" bekannt gewordenen 41-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, drei Jungen im Alter von acht bis 13 Jahren getötet und mindestens zwölf Missbrauchstaten verübt zu haben. Er soll über Jahre hinweg nachts in Schullandheime, Zeltlager sowie Wohnungen eingedrungen sein, um Jungen zu missbrauchen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Ein psychiatrischer Gutachter stufte den Angeklagten als schuldfähig und rückfallgefährdet ein.
N. war im April 2011 nach Hinweisen eines früheren Missbrauchsopfers gefasst worden, nachdem jahrelang vergeblich mit großem Aufwand nach dem unbekannten "Maskenmann" gesucht worden war. (dapd)