Dortmund. . Die Videoüberwachung der Reeperbahn durch die Hamburger Polizei ist zulässig. Das entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eine Hamburgerin hatte dagegen geklagt. Jetzt bleibt ihr noch der Gang vor das Verfassungsgericht.

Auf der Reeperbahn nachts um halb eins....ist immer was los. Da es dabei nicht immer nach Recht und Gesetz zugeht, hat die Hamburger Polizei 2006 Videokameras installieren lassen. Eine Anwohnerin hatte dagegen geklagt und Recht bekommen. Die Kameras wurden abgeschaltet. Am Mittwoch jedoch entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Revisionsurteil: die Videoüberwachung ist zulässig.

Die Kameras stehen auf einem Grünstreifen der Vergnügungsmeile in St. Pauli. Die Polizei hatte sie vor knapp sechs Jahren aufstellen lassen, weil sich Delikte wie Körperverletzungen gehäuft hatten. Die Videoüberwachung sollte abschreckend wirken und die Kriminalität senken. Die um 360 Grad drehbaren Kameras erfassten jedoch auch das Haus der 36-jährigen Klägerin. Sie schwenkten immer wieder über die Fenster ihrer Wohnung hinweg. Dagegen klagte Alja R. und erzielte aus ihrer Sicht einen Teilerfolg. Weder ihre Wohnung noch andere Hauseingänge durften gefilmt werden. „Öffentliche Wege und Plätze“ jedoch schon, urteilte das Oberverwaltungsgericht Hamburg. Da die Einschränkungen jedoch zu groß gewesen waren, schaltete die Polizei im Juli 2011 alle Kameras am Kiez ab.

10.000 Kameras in Hamburg

Der Klägerin ging das jedoch nicht weit genug. Sie berief sich auf ihr Grundrecht nach informationeller Selbstbestimmung und wollte Kameras insgesamt aus dem öffentlichem Raum verbannen.

Die Richter jedoch folgten mit ihrem Urteil der Argumentation der Hamburger Behörden, wonach die Videoüberwachung und Speicherung von Bildern in erster Linie der Gefahrenabwehr dient. Da die Reeperbahn ein Schwerpunkt der Straßenkriminalität sei, solle durch die offene Videoüberwachung ein Abschreckungseffekt erzielt werden. Alja R. bleibt nun noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht. Ihr Anwalt teilte mit, dass diese Möglichkeit geprüft werde.

Nach Einschätzung des Datenschutz-Experten Christoph Schnabel lässt sich die abschreckende Wirkung der Videoüberwachung „nur sehr eingeschränkt“ beobachten, da sich Taten im Affekt wie zum Beispiel Schlägereien nicht verhindern ließen. In Hamburg ist die Zahl der Gewaltdelikte im Überwachungszeitraum sogar gestiegen. Andere Straftaten, wie zum Beispiel Drogenhandel würden auf unbeobachtbare Gegenden ausweichen. Zudem fehle der Polizei das Personal, um präventiv einzugreifen.

Auch ohne die Kameras der Polizei an der Reeperbahn derzeit, werden die Bewegungen der Menschen in Hamburg weiterhin vielfach aufgezeichnet. Eine Anfrage der FDP-Fraktion der Hamburger Bürgerschaft hat ergeben, dass Behörden und Betriebe 2100 Videokameras installiert haben. Dazu kommen noch einmal 8000 in Bussen, Bahnen und an Haltestellen.

In NRW werden aktuell zwei Orte von der Polizei videoüberwacht: die Altstädte von Düsseldorf und Mönchengladbach.