Düsseldorf. Als erstes Bundesland verbietet Nordrhein-Westfalen die Videoüberwachung von Psychiatrie-Patienten per Gesetz. Der Landtag hat am Mittwoch das bundesweit einmalige Gesetz verabschiedet. Künftig sollen Patienten in psychiatrischen Kliniken ausschließlich von Sitzwachen betreut werden.
Patienten in psychiatrischen Kliniken in NRW dürfen nicht mehr mit
Videokameras überwacht werden. Als bundesweit erstes Parlament beschloss der
Landtag ein gesetzliches Überwachungsverbot.
Nach Angaben von
Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) wurden zwischen Mai 2009 und
Oktober 2010 in 15 der 99 psychiatrischen Kliniken Patienten per Video
überwacht. Dabei wurden 1900 Video-Überwachungen angeordnet. SPD, Grüne, FDP
und Linkspartei sehen aber darin eine schwere Beeinträchtigung der Patienten.
Künftig müssen fixierte Patienten in NRW durch Sitzwachen betreut werden.
"Mehr Personal, nicht mehr Technik"
Der
FDP-Gesundheitsexperte Stefan Romberg, selbst Psychiater in Hamm, sieht in
Patientenzimmern Schutzräume. „Dort haben Videokameras nichts zu suchen. Wir
brauchen mehr Personal, nicht mehr Technik.“ Jahrelang aber sei „Big Brother“
Standard gewesen, begründete Romberg den von der FDP eingebrachten Antrag..
Nach Angaben des Grünen-Abgeordneten Arif Ünal werden jährlich 20 000 Menschen
zwangsweise in psychiatrische Kliniken eingewiesen. Ünal bezeichnete die
Überwachung als „völlig ungeeignet“. Laut Gesetz darf eine Beobachtung künftig
nur noch „durch den Einsatz von Personal erfolgen“. Die CDU wollte die
Entscheidung über den Einsatz von Video-Kameras den Ärzten überlassen. Der
Landtag lehnte eine weitere Video-Überwachung aber selbst bei der
Krisenintervention zur Vermeidung einer Selbstgefährdung ab. „Das gesetzliche
Verbot schafft Klarheit und Rechtssicherheit“, betonte Ministerin Steffens.