Düsseldorf. Als erstes Bundesland verbietet Nordrhein-Westfalen die Videoüberwachung von Psychiatrie-Patienten per Gesetz. Der Landtag hat am Mittwoch das bundesweit einmalige Gesetz verabschiedet. Künftig sollen Patienten in psychiatrischen Kliniken ausschließlich von Sitzwachen betreut werden.

Patienten in psychiatrischen Kliniken in NRW dürfen nicht mehr mit Videokameras überwacht werden. Als bundesweit erstes Parlament beschloss der Landtag ein gesetzliches Überwachungsverbot.
Nach Angaben von Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) wurden zwischen Mai 2009 und Oktober 2010 in 15 der 99 psychiatrischen Kliniken Patienten per Video überwacht. Dabei wurden 1900 Video-Überwachungen angeordnet. SPD, Grüne, FDP und Linkspartei sehen aber darin eine schwere Beeinträchtigung der Patienten. Künftig müssen fixierte Patienten in NRW durch Sitzwachen betreut werden.

"Mehr Personal, nicht mehr Technik"

Der FDP-Gesundheitsexperte Stefan Romberg, selbst Psychiater in Hamm, sieht in Patientenzimmern Schutzräume. „Dort haben Videokameras nichts zu suchen. Wir brauchen mehr Personal, nicht mehr Technik.“ Jahrelang aber sei „Big Brother“ Standard gewesen, begründete Romberg den von der FDP eingebrachten Antrag..
Nach Angaben des Grünen-Abgeordneten Arif Ünal werden jährlich 20 000 Menschen zwangsweise in psychiatrische Kliniken eingewiesen. Ünal bezeichnete die Überwachung als „völlig ungeeignet“. Laut Gesetz darf eine Beobachtung künftig nur noch „durch den Einsatz von Personal erfolgen“. Die CDU wollte die Entscheidung über den Einsatz von Video-Kameras den Ärzten überlassen. Der Landtag lehnte eine weitere Video-Überwachung aber selbst bei der Krisenintervention zur Vermeidung einer Selbstgefährdung ab. „Das gesetzliche Verbot schafft Klarheit und Rechtssicherheit“, betonte Ministerin Steffens.