Berlin. . Eine Beleidigung wird für Rapper Bushido teuer: Ein Berliner Gericht verurteilte den Musiker zu einer Geldstrafe. Bushido hatte einen Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes beschimpft.

Der Berliner Rap-Musiker Bushido ist von einem Gericht wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 19.500 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 33-Jährigen am Dienstag in Abwesenheit schuldig, im Oktober vergangenen Jahres in Steglitz einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes angepöbelt und als „Vollidiot“ beschimpft zu haben, weil er wegen einer Ordnungswidrigkeit 15 Euro zahlen sollte.

Hintergrund des Prozesses war ein Strafbefehl, in dem gegen Bushido ursprünglich eine höhere Geldstrafe und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden war. Seinen Einspruch hatte der Musiker auf das Strafmaß beschränkt und damit den Vorwurf eingeräumt.

Auf Fahrverbot verzichtet

In dem knapp 15-minütigen Prozess ging es letztlich nur noch um die Höhe der Strafe. Die Reduzierung der Geldstrafe von ursprünglich 21.000 auf 19.500 Euro wurde damit begründet, dass der Vorfall über ein Jahr zurück liegt. Auf das Fahrverbot wurde verzichtet, weil dem Urteil zufolge eine „Besinnung“ nicht mehr erforderlich ist. Mit seiner Entscheidung folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Bushidos Anwalt hatte für eine etwas geringere Geldstrafe plädiert.

Bushido, um dessen Auszeichnung mit dem Medienpreis Bambi es erst unlängst eine heftige Debatte gegeben hatte, war nicht zu dem Prozess gekommen. Das Gericht hatte ihn zuvor davon entbunden, persönlich erscheinen zu müssen. Für den Musiker, der für seine derben Texte bekannt ist, ist es die zweite Verurteilung wegen Beleidigung. Im Mai vergangenen Jahres war er wegen Beleidigung von zwei Polizisten zu 10.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. (dapd)