Neuenrade. .
„Muss man das ganze Buch auswendig lernen? Wie viele Seiten sind das?“ Das waren zwei von vielen Fragen, die der Neuenrader Rechtsanwalt Ulrich Schorner gestern in der Gertrudenschule in der Niederheide zu beantworten hatte.
Mit einem dicken Gesetzesbuch unterm Arm hatte er im Kreis der Projektgruppe „Jugend und Recht“ Platz genommen, blieb keine Antwort schuldig. Der 32-jährige Jurist hat sich auf Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisiert, deckt aber die gesamte Bandbreite der Rechtsprechung ab.
Seit Jahren ist er in der Hauptschule ein regelmäßiger Gast, wenn in der Jahrgangsstufe 9/10 die Projektgruppe juristische Fragen behandelt. Und da man mit Rechtsanwälten, bedingt durch unzählige Filme und Serien sehr häufig Kapitalverbrechen verbindet, lautete die erste Frage auch gleich: „Was war für sie das schlimmste Verbrechen, in dem sie als Verteidiger vor Gericht aufgetreten sind?“
Nun, in einem Mordprozess war Ulrich Schorner noch nicht tätig, aber immerhin „Menschenhandel“. Das Thema „Mord“ handelte er dann auch gleich erst einmal ab. Schorner erklärte die Unterschiede zwischen „fahrlässiger Tötung“, „Totschlag“ und „Mord“, führte gleich mit an, was für Strafen drohen.
Zwischen Wahrheit
und Schweigepflicht
Und auch Konfliktsituationen für den Anwalt kamen schnell zur Sprache: wenn er von Taten seiner Mandanten weiß, darüber aber nicht reden darf (Schweigepflicht), auf der anderen Seite als Anwalt der Wahrheit verpflichtet ist.
Einen breiteren Raum nahm in der Diskussion um strafbare Handlungen das Internet ein. Als sich Ulrich Schorner vor rund acht Jahren erstmals den Fragen der Schüler stellte, war das noch nicht so. Mit welchen Strafen muss man zum Beispiel rechnen, wenn man sich illegal Musik herunterlädt?
Schorner wusste zu berichten, dass unter anderem Rapper Bushido konsequent gegen Leute vorgeht, die Songs illegal aus dem Internet beziehen, „... einen solchen Fall hatte ich auch schon.“ Der Anwalt warnt: „Geht das erst einmal vor Gericht, dann kann das sehr teuer werden!“
Und was ist mit dem 16-Jährigen, der noch Schüler ist, kein eigenes Einkommen hat? Schorner: „Ein Gerichtsurteil ist 30 Jahre vollstreckbar!“
Beruhigen konnte er auch die Schülerin, die gefragt hatte, ob man die mehrere tausend Seiten Gesetzestexte auswendig lernen muss: „Nein, muss man nicht, man sollte nur wissen, wo die zuständigen Paragrafen stehen!“