Mannheim. . Wettermoderator Jörg Kachelmann muss nicht noch einmal vor Gericht. Sein Freispruch im Vergewaltigungsprozess ist rechtskräftig. Die Klägerseite zog ihre Revision zurück.
Aufatmen für Wettermoderator Jörg Kachelmann: Sein Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung ist rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin zogen am Freitag ihre Anträge auf Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Anwalt der Nebenklägerin, Thomas Franz, wollte sich auf dapd-Anfrage nicht äußern. Kachelmann kommentierte die Erklärung der Mannheimer Staatsanwaltschaft auf Twitter knapp mit dem Wort "interessant". Auf Facebook dankte er zudem seinen Unterstützern.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim sieht nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe "keine genügenden Erfolgsaussichten" für eine Revision vor dem Bundesgerichtshof. Im Revisionsverfahren würden Urteile ausschließlich auf das Vorliegen von Rechtsfehlern kontrolliert, heißt es in einer Erklärung der Behörde. "Solche Fehler enthält das Urteil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht."
Staatsanwaltschaft hält Urteil für "nachvollziehbar"
Die 5. Strafkammer des Landgerichts komme in ihrer Begründung "mit nachvollziehbaren Argumenten" zu dem Ergebnis, dass sie sich "nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit" von der Schuld des Angeklagten überzeugen konnte. Folglich musste er aus Sicht der Kammer nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen werden, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Kachelmann war Ende Mai vom Landgericht Mannheim aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der besonders schweren Vergewaltigung freigesprochen worden. Seine Ex-Freundin, die als Nebenklägerin aufgetreten war, hatte ihn beschuldigt, sie im Februar 2010 mit einem Messer bedroht und zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten.
Das Landgericht Mannheim hatte nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) entschieden, da die Indizien nach Ansicht der Kammer nicht ausreichten. Allerdings war das Landgericht auch nicht von der Unschuld des 53-Jährigen überzeugt. Dies wurde von Beobachtern als "Freispruch zweiter Klasse" gewertet. Gegen das Urteil hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin Revision eingelegt.
Kachelmann wieder in Schweizer Medien präsent
Kachelmann wurde für die viermonatige Untersuchungshaft vom 20. März bis zum 29. Juli 2010 entschädigt. Er nahm seine Arbeit in seiner Schweizer Firma Meteomedia wieder auf, nicht aber als Moderator. Er trat seitdem in Medien wie Radio Basel, Radio Primavera und Twitter auf. Ab 2012 plant sein Unternehmen mit der Münchner Bavaria Film Gruppe Wettersendungen für das Fernsehen. Die ARD holte Kachelmann dagegen nicht ins Programm zurück .
Mittlerweile ließ der 53-Jährige seiner Ex-Freundin per einstweiliger Verfügung verbieten, ihn weiter öffentlich der Vergewaltigung zu bezichtigen. Falls die Anschuldigungen wiederholt werden, droht ein Ordnungsgeld von je 250.000 Euro. Zudem schreibt er an einem Buch über seine Erfahrungen im Gefängnis und in dem rund neunmonatigen Verfahren, das mit einer beispiellosen Medienresonanz begleitet wurde. (dapd)