Köln. .

Jörg Kachelmanns Ex-Freundin Claudia D. darf den Wettermoderator nicht mehr öffentlich der Vergewaltigung bezichtigen. Vor dem Landgericht Köln hat der Wettermoderator eine einstweilige Verfügung gegen Claudia D. und gegen die Illustrierte „Bunte“ erwirkt.

Jörg Kachelmann hat es seiner Ex-Freundin Claudia D. gerichtlich verbieten lassen, ihn weiter öffentlich der Vergewaltigung zu bezichtigen. Das Landgericht Köln hat sowohl gegen Claudia D. als auch gegen die Illustrierte „Bunte“ eine einstweilige Verfügungen erlassen. Falls die Anschuldigungen wiederholt werden, drohen sowohl der Illustrierten als auch der Ex-Freundin ein Ordnungsgeld von je 250.000 Euro. Das bestätigte Kachelmanns Medienanwalt Ralf Höcker am Mittwoch auf Anfrage. Sowohl „Bunte“ als auch Claudia D. können gegen die Eilentscheidung Widerspruch am Oberlandesgericht Köln einlegen.

Claudia D. hatte der „Bunten“ ein Interview gegeben, in dem sie bei ihren Vorwürfen blieb und sich gegen den Vorwurf der Lüge wehrte. Die Radiomoderatorin hatte Kachelmann angezeigt, weil er sie vergewaltigt und mit einem Messer bedroht habe. Das Landgericht Mannheim sprach den Wettermoderator am 31. Mai 2011 nach mehr als 40 Verhandlungstagen frei. Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise, dass die Vergewaltigung stattgefunden hatte und entschied nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft Mannheim als auch die als Nebenklägerin auftretende Claudia D. legten gegen den Freispruch Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein. (dapd)