Mannheim. . Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen den Freispruch für Jörg Kachelmann eingelegt. Dem Wettermoderator schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Der Bundesgerichtshof wird nun das schriftliche Urteil auf Rechtsfehler überprüfen.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Revision gegen den Freispruch von Jörg Kachelmann eingelegt. Dies teilte die Ermittlungsbehörde am Montag mit. Der Schweizer Wettermoderator war in der vergangenen Woche vom Landgericht Mannheim vom Vorwurf der besonders schweren Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen vier Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe für den 52-Jährigen beantragt.
Gegen Strafurteile der Landgerichte ist nur Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe möglich. Anders als bei Berufungsverfahren gibt es keine komplette Neuverhandlung vor dem BGH, vielmehr wird dort das schriftliche Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler überprüft.
Ausführliche Prüfung des Urteils
Das schriftliche Urteil der Strafkammer des Landgerichts Mannheim wird spätestens Mitte August vorliegen. Danach hat die Staatsanwaltschaft Mannheim einen Monat Zeit, ihre Revision schriftlich zu begründen. Erst danach geht das Revisionsverfahren nach Karlsruhe. „Die Einlegung der Revision dient zunächst dazu, nach Zustellung des Urteils eine ausführliche Prüfung seiner schriftlichen Begründung zu ermöglichen“, teilte die Mannheimer Staatsanwaltschaft mit.
Erfahrungsgemäß dauert es ein Jahr, bis der BGH über die Revision entscheidet. Verwerfen die Karlsruher Bundesrichter die Revision, wäre der Freispruch für Kachelmann rechtskräftig. Hätte die Revision der Staatsanwaltschaft dagegen Erfolg, würde der Fall an eine andere Kammer des Landgerichts Mannheim zurückverwiesen.
Medienanwalt verlangt Konsequenzen aus Kachelmann-Prozess
Medienanwalt Christian Schertz fordert auch eine politische Aufarbeitung des Vergewaltigungsprozesses gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann. „Ich kann nur warnen vor einer Gesellschaft, in der eine Melange aus Justiz und Boulevardmedien Menschen vernichten kann“, sagte der oft von Prominenten engagierte Jurist der „Frankfurter Rundschau“. Deshalb müsse der Fall des schließlich freigesprochenen Moderators in der Rechtswissenschaft, in der Justiz und auch in der Politik diskutiert werden. „Schauprozesse“ wie in den USA dürfe es nicht geben.
Schertz sieht Prominente unter Kriminalitätsverdacht in Deutschland benachteiligt. Mittlerweile genüge bei ihnen „der bloße Vorwurf eines Fehlverhaltens“, „und schon meinen die Ermittlungsbehörden, dass sie die Festnahme der Betroffenen an die Medien herausgeben dürfen“. Auch sollten Zeugen nicht mit der Boulevardpresse sprechen, bevor sie in den Gerichtssaal gehen, und Journalisten dürften nicht bereits vor der Hauptverhandlung eindeutig Partei ergreifen. „Wir sind doch nicht im Circus Maximus“, sagte Schertz. Ein Fall wie Kachelmann dürfe sich nicht wiederholen. (dapd)