Mannheim. Wegen Mangels an Beweisen ist der Ex-Wettermoderator Jörg Kachelmann im Prozess um die angebliche Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten freigesprochen worden.

Freispruch 2. Klasse im Mega-Prozess um Ex-Wettermoderator Jörg Kachelmann. Nach über 40 Verhandlungstagen stand am Ende Aussage gegen Aussage des mutmaßlichen Opfers und Täters. Dem Schweizer konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er in der fraglichen Nacht seine damalige Geliebte tatsächlich mit vorgehaltenem Messer zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatte. Das mutmaßliche Opfer hatte widersprüchliche Aussagen zum Tathergang gemacht, auch die bestellten Gutachter waren zu keinem einheitlichen Urteil gekommen. Insofern sahen die Richter keinen ausreichenden Gründe für einen Schuldspruch.

Damit folgte das Gericht im wesentlichen der Argumentation der Verteidigung: Anwältin Combé hatte in ihrem Plädoyer vom mutmaßlichen Opfer das Bild einer von Rache und Hass getriebenen Frau gezeichnet. Einer intelligenten, ehrgeizigen Radiomoderatorin, die sich elf Jahre ihres Lebens immer mehr auf den prominenten Wettermoderator fokussiert hat. Mit „Kaltschnäuzigkeit und schauspielerischem Talent“ habe sie nach ihrer Strafanzeige erfahrene Ermittler getäuscht.

Sie horchte den Geliebten über Facebook aus

Und tatsächlich täuschte sie auch ihn, ihren langjährigen Geliebten. Ihm, der ihr vorgespielt hatte, mit ihr zusammenziehen zu wollen, spionierte sie monatelang hinterher. Über Facebook, mit geändertem Namen, horchte sie eine seiner anderen Geliebten aus. Ihm gegenüber gab sie sich harmonisch, ging, so Combé, noch bereitwilliger auf seine sexuellen Vorlieben ein. Als sie ihn am Ende stellte, verhielt er sich wohl anders als sie es erwartet hatte. Er verließ sie.

„Ich bin gestorben!“ berichtete Simone D. später der Aussagepsychologin Prof. Greuel. Für Combé war dies ein Moment „existenzieller Verunsicherung“ und die Motivation „ihn, Kachelmann, zu vernichten“. Noch in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar, nach der mutmaßlichen Vergewaltigung , habe sie sich Gedanken gemacht, wie sie ihre Glaubwürdigkeit erhöhen könne.

Die Verteidigerin ging im Plädoyer sogar davon aus, dass sich Simone D. dazu die bis heute auch von Gutachtern nicht erklärbaren, untypischen Hämatome an den Innenseiten der Oberschenkel selbst beigebracht haben soll. Tatsächlich hatten mehrere Sachverständige vergeblich versucht, in Experimenten ähnliche Blutergüsse zu verursachen.

Diese Verletzungen sind jedoch nur ein Teil der Beweise, die Combé in ihrem Vortrag als schwach darstellt, wenn nicht gar ins Gegenteil verkehrt. Noch einmal listet sie auf: Das Messer, das er ihr während der angeblichen Vergewaltigung an den Hals gedrückt haben soll, an dem sich jedoch nur DNA-Spuren an der Grenze zur Nachweisbarkeit entdecken lassen. Ebenso wie am Strickkleid Simone Ds, das er ihr bei dem Gewaltakt nach oben geschoben haben soll und an dem sich trotzdem nicht der erwartete Hautabrieb feststellen ließ.

Auch dass sie keine deutlichen Erinnerungen an den Akt selbst habe, könne nicht erklärt werden.