Mannheim. . Im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann hat dessen Verteidigung sämtliche Beweise als ungenügend bezeichnet - der Aussage des mutmaßlichen Opfers könne man nicht glauben.

Im Vergewaltigungsprozess um den Wettermoderator Jörg Kachelmann hat die Verteidigung am Dienstag in ihrem Plädoyer sämtliche Beweismittel als ungenügend bezeichnet. Pflichtverteidigerin Andrea Combé verwies in ihrem brilliant vorgetragenen Vortrag vor dem Landgericht Mannheim unter anderem auf Gutachten über Spuren an der angeblichen Tatwaffe - einem Küchenmesser - oder über Verletzungen der Nebenklägerin. Diese ließen keine eindeutige Interpretation zu.

In sämtlichen Fällen gebe es keine „objektiv tatbezogenen Beweismittel, welche die Angaben der Nebenklägerin stützen“, sagte Combé. Damit stehe Aussage gegen Aussage - und daher müsse dem Aussageverhalten ganz exakt auf Glaubwürdigkeit abgeklopft werden. Der Staatsanwaltschaft attestierte die Anwältin „Verfolgungseifer“ gegen ihren Mandanten.

Mutmaßliches Opfer als frustrierte Ex-Geliebte dargestellt

Die Anwältin zog die Aussagen des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfer aus mehreren Gründen in Zweifel. Die Ex-Geliebte des Wettermoderators sei von Hass und Rache getrieben. Als Kachelmann ihr nach elf Jahren Beziehung eröffnet habe, dass er weitere Geliebte habe und er sich gegen sie entscheiden habe, habe sie "existenzielle Vernichtung" gefühlt. Anwältin Combé zitierte aus der Aussage des mutmaßlichen Opfers gegenüber einem Gutachter: "Ich bin gestorben." Mit großer krimineller Energie habe sie daraufhin hinter Kachelmann herrecherchiert und mit dessen anderen Geliebten Kontakt aufgenommen - dabei habe sie bewiesen "wie manipulativ sie vorgehen kann". Aus Enttäuschung über Kachelmanns sexuelle Freizügigkeit habe sie sogar ihre Eltern manipuliert, um den Vergewaltigungsvorwurf gegen den 52 Jahre alten Schweizer größere Glaubwürdigkeit zu verleihen, sagte Combé. Aufrgrund dieser Vorgeschichte sei zweifelhaft, ob der Frau "überhaupt noch etwas glauben" könne. Während des Plädoyers brach das mutmaßliche Opfer mehrfach in Tränen aus.

Im Laufe des Verhandlungstages wird auch Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn plädieren. Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche eine Freiheitsstrafe von vier Jahre und drei Monate wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung für den Moderator beantragt. (dapd)