Mannheim. . Im Vergewaltigungsprozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann hat die Anklage eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Kachelmann sei der besonders schweren Vergewaltigung mit gefährlicher Körperverletzung schuldig, begründete die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer am Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim die Strafmaßforderung.

Sie sieht aber Milderungsgründe wegen der Nachteile, die Kachelmann wegen der Medienberichte und Persönlichkeitsverletzungen erlitten habe. Dem 52-jährigen Schweizer wird vorgeworfen, im Februar 2010 seine langjährige Freundin in deren Wohnung vergewaltigt haben. Nur weil sie Lügen zur Vorgeschichte der Tat längere Zeit aufrechterhalten habe, dürfe nicht der Stab über die Frau gebrochen werden, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim in seinem Plädoyer. Man könne deshalb nicht behaupten, dass ihre Aussage „nichts wert“ sei und sie „in keinem Punkt die Wahrheit“ sage.

Die 38-jährige Radiomoderatorin beschuldigt den 52-jährigen Kachelmann, sie am 9. Februar 2010 nach einem Streit in ihrer Wohnung mit einem Küchenmesser bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann bestreitet das.

Staatsanwalt sieht SMS-Löschung als Beweis für Streit

Oltrogge sagte in seinem Plädoyer, Kachelmann habe versucht, bestimmte „Spuren zu beseitigen“. So seien auf seinem Handy, auf dem er alle seine SMS-Kontakte konzentrierte, sämtliche von dem mutmaßlichen Opfer eingegangenen SMS nicht mehr vorhanden. Ebenso fehlten alle Eingänge im Zeitraum vom 16. Januar bis 12. Februar 2010. Hier sei eine Löschung der entsprechenden Kontakte erfolgt. Dagegen seien alte Kontakte früherer anderer Freundinnen noch vorhanden gewesen. Dies lasse sich nicht mit einer einvernehmlichen Trennung vereinbaren, wie sie Kachelmann bei seiner einzigen Aussage vor dem Haftrichter beschrieben habe.

In dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurden zudem weitere Details bekannt, die Kachelmann aus Sicht der Anklage belasten. Oltrogge zitierte aus früheren Vernehmungen des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers zum angeblichen Ablauf des Geschehens in der Tatnacht. Als sie den 52-Jährigen dabei auf andere Frauen angesprochen habe, habe Kachelmann ihr nach längerem Schweigen letztlich erzählt, dass er einen Frauenhass habe und „dass er krank ist und verrückt, wie Dr. Jekyll und Mr. Hyde“. Er sei auch schon beim Psychologen gewesen.

Laut den von Oltrogge verlesenen Vernehmungsprotokollen hatte die 38-jährige Ex-Freundin - als sie wusste, dass sie nicht seine einzige Frau war - Kachelmann aufgefordert zu gehen. Nach einer Weile habe Kachelmann jedoch einen Blick bekommen, der „eiskalt, böse und starr“ gewesen sei. Dann sei er in die Küche gegangen, habe ein Messer genommen, sie an den Haaren gepackt, ihr das Messer an den Hals gedrückt und gesagt: „Halt die Klappe oder du bist tot.“ Dann habe er sie auf das Bett geworfen und vergewaltigt. Sie habe „Todesangst“ bekommen und habe gebetet: „Lieber Gott, bitte lass mich das überleben.“

Mutmaßliches Opfer beim Plädoyer anwesend

Die Staatsanwaltschaft ging auch auf die Erinnerungslücken der Frau zum mutmaßlichen Vergewaltigungsgeschehen ein. Staatsanwalt Werner Mägerle erklärte dies in seinem Plädoyer damit, dass das Kerngeschehen für sie „die Bedrohung mit dem Tod, nicht der Geschlechtsakt war“. Es leuchte ein, dass die Aufmerksamkeit auf das Vergewaltigungsgeschehen dann eingeschränkt gewesen sei. Dass sie sich an das Streitgespräch so detailliert erinnere, lasse sich mit der These einer bewussten Falschaussage nicht in Einklang bringen.

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Wenige Minuten nach Beginn des Plädoyers von Oltrogge hatte es eine Auseinandersetzung zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gegeben. Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn sagte, Oltrogge wolle den Angeklagten mit Angaben aus dessen Privatleben bloßstellen, in dem er aus einem SMS-Verkehr mit intimem Inhalt zwischen Kachelmann und dem mutmaßlichen Opfer vor der fraglichen Nacht zitierte. Schwenn sagte, es sei die Strategie der Staatsanwaltschaft, Kachelmann „maximal zu beschädigen“.

Urteil im Kachelmann-Prozess Ende Mai

Der Verteidiger beantragte deshalb den Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach einstündiger Beratung zwischen den Verfahrensbeteiligten stellte Schwenn seinen Ausschluss-Antrag zurück. Die Staatsanwaltschaft sicherte zu, weitere personenbezogene Zitate vorher anzukündigen.

Das mutmaßliche Opfer war beim Plädoyer der Staatsanwaltschaft erstmals seit langer Zeit wieder persönlich bei der Hauptverhandlung anwesend. Kachelmann folgte den Plädoyers der Staatsanwälte mit offensichtlichem Interesse.

Die Verteidiger werden in der kommenden Woche plädieren. Das Urteil der 5. Großen Strafkammer im Kachelmann-Prozess wird am 31. Mai 2011 erwartet. (afp/dapd)